Durch Einrichtung eines Asylgerichtshofes: Asylverfahren künftig innerhalb eines Jahres
- Beschluss soll im Nationalrat im Herbst erfolgen
- Platter aber gegen Aufweichung des Fremdenrechts
·Bleiberecht bei zu langen Asyl-Verfahren
VfGH-Präsident Korinek für raschere Abwicklung
Innenminister Günther Platter hat angekündigt, dass künftig ein Asylverfahren nicht länger als ein Jahr dauern wird. Möglich machen soll das ein Asylgerichtshof ab kommenden Jahr. In der "ZiB2" sprach sich der Minister einmal mehr gegen eine Aufweichung des Fremdenrechts aus.
Mit dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, stimme er, Platter, überein, dass die Asylverfahren verkürzt werden müssen. Ein Bleiberecht, wie dies Korinek bei Asylwerbern sieht, die jahrelang auf den Ausgang des Verfahrens warten, lehnt Platter ab. Er sei dagegen, im Asylbereich "Tür und Tor zu öffnen". Das sei der Bevölkerung nicht zumutbar.
Ein Gesetz zur Einrichtung eines Asylgerichtshofs will Platter bis Mitte des Jahres vorlegen. Der Beschluss im Nationalrat könnte im Herbst erfolgen. Damit könnte dann mit der Installierung des Asylgerichtshofs, mit dem nach der zweiten Instanz ein Asylverfahren abgeschlossen werden soll, mit 1. Jänner 2008 begonnen werden.
(apa/red)
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