Mittwoch, 25. April 2007

Gutachter am Wort im Babymord-Prozess: Veränderungen nach Geburt unübersehbar

  • Johannes G.: 'intelligent, sehr guter Stressbewältiger'
  • Mindestens 2 der 4 Neugeborenen wurden erstickt

Am dritten Tag im Grazer Babymord-Prozess waren die Gutachter am Wort. Dabei kam der Sachverständige für Frauenheilkunde, Peter Husslein, zu dem Schluss, dass es unmöglich sei, die raschen Veränderungen nach einer Geburt vor einem Partner zu verbergen. Der Angeklagte Johannes G. hatte bisher angegeben, trotz intensiven Sexualkontakts weder von den Schwangerschaften noch von den Geburten etwas bemerkt zu haben.

Johannes G. hatte bisher immer erklärt, er habe weder von den Schwangerschaften noch von den Veränderungen seiner Freundin nach der Geburt etwas bemerkt. Dazu erklärte Husslein: "Es ist schwer vorstellbar, aber nicht gänzlich auszuschließen, dass die Gewichtszunahme während einer Schwangerschaft bei besonderer Unaufmerksamkeit nicht bemerkt wird. Ich schließe aber aus, dass der Partner am Tag nach der Geburt diese radikalen Veränderungen nicht wahrnimmt." Durch die Geburt, so Peter Husslein, komme es auch zu einer deutlichen Veränderung der Geschlechtsorgane. "Es ist schwer, wenn nicht unmöglich, vorzustellen, dass dieser Unterschied bei normalem Verkehr von einem geistig wachen Menschen nicht wahrgenommen wird." Dazu meinte G. mit unbewegter Miene: "Ich habe bei Gertraud nichts bemerkt."

"intelligent" und "ein außergewöhnlich guter Stressbewältiger"
Der psychologische Sachverständige Roland Bugram führte in seinem Gutachten aus, Johannes G. sei "intelligent" und "ein außergewöhnlich guter Stressbewältiger". Als "charismatischer Führer" wisse er genau, wo er ansetzen muss, damit "seine Anweisungen schnell wirken". Er verweigere allerdings "die Realität von Gefühlen", daher halte er die 693 liebevollen Briefe des Beschuldigten an seine Freundin "für einen Witz". Bisher sei für G. nämlich die Arbeit und die Freizeit im Vordergrund gestanden, aber keinesfalls die Beziehung. "Aber vielleicht hat er sich in der Haft schwerst gewandelt", räumte der Sachverständige ein.

Gertraud A. beschrieb er als "aktiv, leistungswillig und ehrgeizig". Für sie sei im Vordergrund gestanden, ihren Partner zu behalten. "Frauen, die so lieben, sind zu vielem fähig", meinte der Gutachter.

Vier Babyleichen entdeckt
Die gerichtsmedizinischen Sachverständigen schilderten zuvor detailliert, wie die vier Babyleichen im Haus von Johannes G. und Gertraud A. gefunden worden waren. Nachdem der Untermieter des Paares zu seinem Entsetzen in der Tiefkühltruhe ein totes Kind gefunden hatte, entdeckte der Gerichtsmediziner noch eine zweite Leiche, der zwei weitere in Plastikkübeln folgten. Alle vier Kinder dürften zwischen 47 und 50 Zentimeter groß gewesen sein, das Gewicht lässt sich laut Gutachter nur noch errechnen, wurde aber mit geschätzten drei Kilo angegeben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass zumindest zwei der Kinder erstickt wurden, da es laut Gerichtsmediziner "keinen Grund gibt, warum ein Neugeborenes, das lebt, ohne Gewalteinwirkung ersticken soll." Richter Martin Wolf wollte wissen, wie lange man braucht, um ein Baby zu ersticken. "Mindestens drei Minuten, kann auch länger sein", antwortete der Sachverständige.

Sollte es keine Anträge geben bzw. keinen Anträgen stattgegeben werden, könnte es morgen bereits ein Urteil geben.(apa/red)

25.4.2007 14:29