Grünes Licht für "Hausbetreuungsgesetz": Einigung zu 24-Stunden-Pflege beschlossen
- Förderung ab Pflegestufe 5, Finanzierung weiter offen
- Auch Entschärfung der letzten Pensionsreform durch

Das so genannte "Hausbetreuungsgesetz" zur Regelung der arbeitsrechtlichen Belange der Rund-um-die-Uhr-Betreuung Pflegebedürftiger daheim ist im Ministerrat beschlossen worden. Wirtschaftsminister Bartenstein und Sozialminister Buchinger gaben nach der Sitzung die Einigung bekannt. Ebenfalls beschlossen wurde die von der Regierung geplante Entschärfung der letzten Pensionsreform.
Im Pflege-Streit konnten die Bedenken Buchingers bezüglich der Möglichkeit der selbstständigen Ausübung der Betreuungstätigkeit sowie bei der Qualitätssicherung ausgeräumt werden. Die Selbstständigkeit werde immer wieder zu überprüfen sein, sagte Bartenstein, das freie Gewerbe der Personenbetreuung wurde "genauer gefasst". Die Qualität sieht er durch die "Informationspflicht" gegenüber Hilfsorganisationen und Ärzten gewährleistet.
Das Hausbetreuungsgesetz gilt für Personen ab Pflegestufe 3, sowie für jene in Pflegestufe 1 und 2, die auf Grund einer Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen. Für alle anderen kommt das Hausangestelltengesetz zur Anwendung. Das Gesetz sieht für die Betreuung einerseits die unselbstständige Tätigkeit wie auch die selbstständige Ausübung in Rahmen eines freien Gewerbes vor.
Eine Förderung der Betreuung daheim soll es ab Pflegestufe fünf geben. Die Finanzierung muss noch mit den Ländern ausverhandelt werden. Buchinger will eine Einigung noch vor Auslaufen der Amnestieregelung Ende Juni zu Stande bringen.
Beschlossen wurde auch die Entschärfung der Pensionsreform. Konkret wird die "Hackler-Regelung" bis 2010 verlängert, die Abschläge für die Frühpension werden auf 2,1 Prozent halbiert. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter zudem künftig schon vor Dienstantritt bei der Sozialversicherung anmelden, um Schwarzarbeit zu vermeiden. Derzeit gibt es dafür eine Frist von sieben Tagen.
(apa/red)
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