ÖH-Wahlen: Diskussionen über indirektes Wahlrecht, Wahlgemeinschaften und Co.!
- Aktuelles Wahlrecht von allen Fraktionen kritisiert
- 210.000 Studenten von 21 Unis geben Stimme ab

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Ergebnisse der letzten ÖH-Wahl 2005
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Die Ebenen der ÖH im kurzen Überblick
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ÖH-Wahlbeteiligung in den letzten 50 Jahren
·Die "Battlegrounds" der ÖH-Wahl 2007
Boku, Vetmed, Linz
Klagenfurt & Innsbruck
·Unis und ihre Sitze in der Bundesvertretung
Mindestens 59 Sitze im neuen Studi-Parlament
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Wird VP-nahe AG zur Gefahr für VSStÖ & GRAS
·Über die Strukturen der Hochschülerschaft
ÖH: Eine Körperschaft öffentlichen Rechts
·ÖH-Wahl: Zum 2. Mal nach neuem System
Wahlordnung stammt noch von Schwarz-Blau
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Studenteninteressen
von Rot-Grün "verraten"
Von 22. bis 24. Mai sind die mehr als 210.000 in- und ausländischen ordentlichen Hörer an den 21 Universitäten zu den alle zwei Jahren stattfindenden Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) aufgerufen. Das noch von ÖVP und FPÖ beschlossene Wahlrecht wird von praktisch allen Studentenfraktionen abgelehnt und weist viele Unbekannte auf: Weder ist im Vorhinein klar, wie viele Mandate die Bundesvertretung (BV), das österreichweite Studentenparlament, haben wird, noch wird am 24. Mai ein endgültiges Ergebnis feststehen
Direkt gewählt werden nur zwei Ebenen: Die Studenten erhalten zwei Wahlzettel - einen für die Universitätsvertretung und einen für die Studienvertretung. Die BV wird dagegen nur indirekt bestimmt: Ihre Mandatare werden von Universitäts- und Akademievertretungen der einzelnen Hochschulen gemäß der Stärke der einzelnen Fraktionen entsendet.
Wer gar nicht teilnimmt
Studenten an den Pädagogischen Akademien (Pädak), der Donau-Uni Krems und den Privatuniversitäten nehmen an den ÖH-Wahlen überhaupt nicht teil. Die Pädaks dürfen aber Mandatare aus ihrer bereits im Herbst gewählten Akademievertretung in die BV entsenden.
Ausnahmen von der Regel
Alle Unis und Pädaks mit mehr als 1.000 Studenten entsenden direkt Mandatare in die BV - wie viele, hängt von der Studentenzahl ab und ist per Verordnung des Wissenschaftsministers festgelegt. Die Uni Wien entsendet demnach 15 Mandatare, die Universitäten Graz und Innsbruck, die Wirtschaftsuniversität Wien und die Technische Universität Wien je vier, die Universitäten Linz und Salzburg je drei, die Medizinische Universität Wien, die Technische Universität Graz und die Uni Klagenfurt je zwei Mandatare, sämtliche andere Universitäten sowie die PädAKS des Bundes in Wien, Graz und Linz je einen Mandatar.
Bei der Entsendung von nur einem Mandatar an einer Uni steht die Nominierung der stimmenstärksten Fraktion zu. Sind hingegen mehrere Mandate zu vergeben, wird innerhalb dieser für die Entsendungsberechtigung nach dem D'Hondtschen System (Höchstzahlverfahren) vorgegangen.
Wahlgemeinschaft
Die kleinen Pädaks (weniger als 1.000 Studenten) bilden eine "Wahlgemeinschaft", für die insgesamt zwei Sitze reserviert sind. Wer diese einnimmt, entscheidet sich bei einer Sitzung am 30. Mai in Salzburg.
Listenverbände
Zu diesen 59 Mandaten können aber noch weitere kommen: "Befreundete" wahlwerbende Gruppen an mindestens sechs Universitäten können sich vor der Wahl zu "Listenverbänden" zusammenschließen. Erreichen sie dann insgesamt mindestens 1.000 Stimmen, dürfen sie ebenfalls einen Vertreter in die Bundesvertretung schicken. Einschränkung: Erringt eine der Gruppen des Listenverbands ein Direkt-Mandat an "ihrer" Uni, zählen die dort erreichten Stimmen nicht für den Listenverband.
Und noch mehr Besonderheiten
Weitere Besonderheit des Wahlsystems: Da Studenten an mehreren Universitäten inskribiert sein können, können sie mehrfach die Universitätsvertretungen wählen. Indirekt zählt ihre Stimme daher auch für die Zusammensetzung der Bundesvertretung mehrfach.
Als Konsequenz daraus gibt es kein bundesweit einheitliches Antreten von wahlwerbenden Gruppen. Keine Fraktion kandidiert an allen Universitäten, auf Grund der Mehrfach-Inskriptionen ist eine Prognose der genauen Zahl der Wahlberechtigten nur auf Uni-Ebene, nicht aber bundesweit möglich.
Wirbel um Wahlrecht
Das Wahlrecht hat schon für erhebliche Diskussionen gesorgt: Nach einer Beschwerde von SPÖ und Grünen bestätigte der Verfassungsgerichtshof das Regelwerk aber in den wichtigsten Punkten. Die ÖH nimmt es der SPÖ außerdem übel, dass trotz ihrer Regierungsbeteiligung die Direktwahl nicht wieder eingeführt wurde. (apa)
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