'Vorgehen der Bawag ist grob rechtswidrig':
Ist laut Experte rassische Diskriminierung
- Ist illegal Kunden kubanischer Herkunft zu kündigen
- FORMAT: Kontrahierungsfreiheit ist kein Argument
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Kubaner-Debakel: 100 Kunden wurde gekündigt
Das Vorgehen der BAWAG, Staatsbürger kubanischer Herkunft zu kündigen, ist grob rechtswidrig. Das schreibt der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Heinz Mayer, in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins FORMAT. Mayer begründet seine Ansicht mit der Ratifizierung einer UN-Konvention im Jahr 1972, die jede Form der rassischen Diskriminierung verbietet.
Mayer weiter: "Strafbar ist damit jeder, der eine Person allein auf Grund ihrer nationalen Herkunft hindert, Dienstleistungen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt sind, in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen zum Beispiel Verkehrsmittel, Hotels, Theater, und ohne Zweifel auch Bankdienstleistungen. Die Lehre hat daraus weiter abgeleitet, dass damit auch die Privatautonomie eingeschränkt ist und privatrechtliche Maßnahmen, die dieses Verbot verletzen, rechtswidrig sind. Der Versuch der BAWAG, sich für ihr Vorgehen auf Kontrahierungsfreiheit zu berufen, muss daher scheitern."
Mehr Infos finden Sie im aktuellen FORMAT!
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