Urteile im Bier-Insiderprozess gefällt: 11
der 16 Angeklagten wurden freigesprochen!
- Staatsanwalt legt Berufung gegen Freisprüche ein
- Weiter angeklagt bleibt Ex-Kernaktionär Fritz Kretz

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Im Bier-Prozess gegen ehemalige Aktionäre der Brau Union/BBAG sind im Wiener Straflandesgericht, elf der 16 Angeklagten von Richter Thomas Kreuter in erster Instanz vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen worden. Staatsanwalt Georg Krakow hat gegen zehn Freisprüche Berufung eingelegt, der Prozess wird nun in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Wien fortgeführt. Für fünf Angeklagte der Familie des ehemaligen Kernaktionärs Fritz Kretz aus der Linzer Zipfer-Dynastie geht das Verfahren in erster Instanz am 8. Mai weiter.
Freigesprochen in erster Instanz wurden Ex-Brau-Union-General Karl Büche, der ehemalige Sprecher der syndizierten Kernaktionäre, Ludwig Beurle, Ex-Brau-Union-Aufsichtsrat Christian Atzwanger, Wilhelm Mathes und Familienangehörige und Paul Kretz. Der Staatsanwalt behielt sich eine Berufung gegen den Freispruch für Christian Beurle, Vater von Ludwig Beurle, vor. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat sich der Staatsanwaltschaft vollinhaltlich angeschlossen und legt ebenfalls Berufung gegen die Freisprüche ein.
Die Anklage lautete auf Insiderhandel im Zusammenhang mit dem Verkauf der BBAG/Brau Union an Heineken, bei den Aktienkäufen sollen laut Staatsanwaltschaft 5,2 Mio. Euro unrechtmäßig verdient worden sein. Richter Thomas Kreuter erklärte, dass alle Aktienkäufe der nun von ihm freigesprochenen Angeklagten nach dem 23. Jänner 2003, also dem Tag der ad-hoc-Mitteilung der Brau-Gruppe über die Suche eines strategischen Partners und die mögliche Abgabe der Unternehmenskontrolle, nicht mehr den Tatbestand des Insiderhandels erfüllten. Ab diesem Zeitpunkt habe es für alle Aktionäre die gleiche Informationslage gegeben, es lag also kein Informationsvorsprung mehr vor.
Letztlich könne das Gericht auch nicht sehen, wo im Zuge der Einbringung von BBAG- und Brau-Union-Aktien in die neu gegründete Getränke-Beteiligungs-AG (GeBAG) die subjektive Tatseite liegen sollte. Den Beschuldigten sei wichtig gewesen, den bisherigen Kontrollanteil in ihren Familien zu halten. Beim Ankauf der Aktien sei Gewinn nicht wichtig gewesen. Kreuter verglich die Einbringung mit einer Kapitalerhöhung. Auch dort könne es passieren, dass sich die eigenen Anteile verringern, wenn bei der Kapitalerhöhung nicht mitgezogen werde. Im Zuge der Vereinfachung der Konzernstruktur wurden damals von den Familien sowohl alte als auch neu an der Börse zugekaufte Aktien in die neue Holding GeBAG eingebracht.
Für Staatsanwalt Krakow ist hingegen nicht der Verkauf des Brau-Konzerns an Heineken die Insider-Info, sondern dass das Syndikat der Kernaktionäre von seiner 80-jährigen Tradition abging und willens war, seine Mehrheit abzugeben. Das sei ein wesentlicher Bruch in der Unternehmensgeschichte gewesen und geeignet, den Kurs zu beeinflussen. Diese Tradition der Brauer-Dynastien habe die Brau-Aktien unterbewertet gelassen, ein KPMG-Gutachten vom Juli 2002 sei auf den annähernd doppelten Wert der Aktie gekommen. Die Beschuldigten hätten diesen Umstand ausgenützt und auf Grund ihrer Funktion oder ihrer Informationen einen Wissensvorsprung vor dem Markt gehabt. Sie hätten die Aktien in die GeBAG teilweise eingebracht oder gekauft, dieser Vorteil sei Kleinaktionären nicht zugänglich gewesen. Auch die Mehrheitsprämie sei ausschließlich auf den Insidertatbestand zurückzuführen.
Die acht Verteidiger plädierten für ihre Mandanten allesamt auf Freispruch. Der Verdacht auf Vorliegen von Insiderhandel habe sich nicht bestätigt, meinte etwa Anwalt Wolfgang Brandstetter. Das Beweisverfahren habe die Annahmen der Staatsanwaltschaft nicht unterstützt sondern eindeutig widerlegt. Die Einbringung von Aktien in die GeBAG sei vom Motiv der Stärkung der Familienanteile, aus Solidarität zur Familie erfolgt bzw. getragen gewesen. Es sei absolut korrekt und sauber vorgegangen worden. Anwältin Bettina Knötzl sah keinen Widerspruch in der Verlängerung der Einbringungsfrist. "Bei 700 Syndikatisten kommt halt vor, dass ein paar langsam sind". Der Verkauf an Heineken sei eine win-win-situation für alle Aktionäre gewesen. (apa/red)

