Dienstag, 17. April 2007

Kampf gegen Pfusch: Sozialpartner einigten
sich auf "Anmeldung vor Arbeitsantritt"

  • Strafen im Wiederholungsfall werden deutlich erhöht

Im Kampf gegen Schwarzarbeit und Pfusch haben sich die Sozialpartner nun auf ein gemeinsames Modell zur Sozialversicherungsanmeldung vor Arbeitsantritt geeinigt. Das Modell, das noch vor dem Sommer, spätestens im Herbst in Kraft treten soll, wurde von ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer und dem Präsidenten der Wirtschaftskammer (WKÖ), Christoph Leitl, präsentiert.

Künftig müssen die Dienstgeber Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden. Gleichzeitig wird auch eine zusätzliche telefonische Kurzanmeldung möglich sein. Nach der derzeitigen Rechtslage sind neue Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen bei der Sozialversicherung anzumelden.

Beim neuen System wird auch die Anmeldung in zwei Schritten möglich sein. Die Dienstnehmer können vor Arbeitsantritt eine Kurzmeldung und binnen sieben Tagen nach Arbeitsantritt die noch fehlenden Angaben dem zuständigen Krankenversicherungsträger bekannt geben. Kurzanmeldungen sind für jene Fälle vorgesehen, in denen kurzfristig die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Voranmeldung nicht gegeben sind. Als Beispiele nennen die Sozialpartner Gastronomiebetriebe, die kurzfristig am Wochenende zusätzliche Arbeitnehmer brauchen und der Steuerberater, der die Anmeldung durchführt, nicht erreichbar ist.

Die Unternehmen seien grundsätzlich gute Beitragszahler, betonten Hundstorfer und Leitl. 99 Prozent der Firmen melden ordnungsgemäß an, so Leitl. Dennoch gebe es einige schwarze Schafe vor allem am Bau. Mit der neuen Regelung sollen Ausfälle in Milliardenhöhe künftig nicht mehr stattfinden und eine effizientere und effektivere Schwarzarbeitsbekämpfung gewährleistet sein. Von der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) wurden im Vorjahr 7.490 Personen angetroffen, die nicht bei der Sozialversicherung angemeldet waren.

Geändert werden auch die Strafen: Beim ersten Verstoß wird die Strafe von derzeit 730 Euro auf 365 Euro halbiert. Im Gegenzug wird der Strafrahmen für Wiederholungstäter von derzeit 3.630 auf 5.000 Euro angehoben. Mit der neuen Regelung habe man ein Kernstück gegen die Schwarzarbeit geschaffen, so Leitl. Weiter überdacht werden müsse aber auch vermehrte Kontrolle von Arbeitslosen, betonte Hundstorfer. Denn Pfusch und Arbeitslosigkeit passen nicht zusammen. Überdacht werden müsse auch die Wohnbauförderung.

Pfusch und Schattenwirtschaft erwirtschaften in Österreich laut Studien des Linzer Volkswirtschaftsprofessors Friedrich Schneider rund 21 Mrd. Euro pro Jahr. Am meisten gepfuscht wird traditionell am Bau, auf den rund 39 Prozent oder 8,2 Mrd. Euro des gesamten Pfusch-Volumens entfallen.

Für Schneider ist die aktuelle Sozialpartner-Einigung im Kampf gegen den Pfusch nicht ausreichend. Damit würde das Pfusch-Volumen in Österreich lediglich um 300 bis 500 Mio. Euro reduziert werden können, so Schneider zur APA. Wesentlich effektiver wäre die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen im Ausmaß von 800 Euro pro Haushalt und Jahr. Dies würde das von der Schattenwirtschaft erwirtschaftete Volumen um 2 Mrd. Euro auf 19 Mrd. Euro reduzieren. Darüber hinaus schlägt Schneider die Einführung von Minijobs, bei denen Einkünfte bis 400 Euro steuerlich pauschaliert werden, vor. Dies würde die Umsätze aus Schwarzarbeit um weitere 2 bis 3 Mrd. Euro senken.

17.4.2007 14:12