Der GAK steht als BL-Absteiger fest: Masse-
Verwalter zog Einstweilige Verfügung zurück
- Grazer Klub werden 28 Punkte wieder abgezogen
- PLUS: FIFA-Sperre gegen Österreich abgewendet
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Dem österreichischen Fußball droht keine internationale Sperre mehr. Norbert Scherbaum, Masseverwalter des schwer angeschlagenen Grazer Bundesligisten GAK, hat nach dem erfolgten Zwangsausgleich die Einstweilige Verfügung gegen den Abzug von insgesamt 28 Punkten zurück gezogen. Damit werden den Grazern auch jene 6 Zähler abgezogen, die von der FIFA im "Fall Kimoni" gefordert worden sind.
Scherbaum hat die beim Landesgericht Graz erwirkte Einstweilige Verfügung gegen Punkteabzüge aus dem Lizenzierungsverfahren (10 plus 12) bzw. durch die FIFA (6) zurück gezogen. Der GAK fällt damit mit 5 Punkten auf den letzten Platz der T-Mobile Bundesliga zurück und wird in die Red Zac Erste Liga absteigen.
Dort wollen die Grazer einen Neustart mit einem Zweitliga-Budget von 3,5 Mio. Euro versuchen, sofern sie die Lizenz dafür erhalten. Am 30. April gibt der Senat 5 der Bundesliga in erster Instanz bekannt, wer die Lizenz erhält oder nicht. Die Vereine haben danach eine Protestfrist von 10 Tagen, ehe bis 10. Mai das Protestkomitee in zweiter Instanz entscheidet. Sollte auch da die Lizenz verweigert werden, ist das Ständige Neutrale Schiedsgericht die dritte und letzte Instanz.
GAK unterstellt sich wieder der Sport-Gerichtsbarkeit
Mit dem Rückzug der Einstweiligen Verfügung hat sich der GAK wieder dieser Sport-Gerichtsbarkeit unterstellt. Sollte der durchgebrachte Zwangsausgleich nach einer 14-tägigen Frist für einen Rekurs auch rechtskräftig werden, wird der GAK, so die Abmachung, auch auf den bereits eingebrachten Protest bei der Bundesliga gegen den Abzug der 22 Punkte aus Verstößen gegen das Lizenzierungsverfahren verzichten. Es gebe "vom Klub auch die Zusage, dass mit Rechtskraft des Zwangsausgleichs auch auf die Anrufung des Bundesliga-interne Instanzenzugs verzichtet wird", erklärte Bundesliga-Vorstand Georg Pangl.
IMG und Admira noch ohne Zustimmung
Ungemach droht allerdings noch von der Sportvermarktungs-Gesellschaft IMG und der Admira, die dem Zwangsausgleich nicht zugestimmt hatten.
Entscheidend für die FIFA ist allerdings, dass die 6 Punkte im "Fall Komoni" abgezogen wurden. Dies hat die Disziplinarkommission des Weltverbandes nach einem rechtskräftigen Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) wegen ausstehender Forderungen gefordert. Bei Nicht-Erfüllung hatte die FIFA in einem Fax an den ÖFB am 4. April unmissverständlich Konsequenzen bis zur Suspendierung in den Raum gestellt. Der ÖFB hat die FIFA bereits davon informiert, dass der Punkteabzug im "Fall Kimoni" wieder wirksam wird, teilte der Verband mit.
Zwei Wochen Zeit für Rekurs
Für den GAK und Masseverwalter Scherbaum beginnen nun weitere Tage mit einem vollen Arbeitskalender - auch wenn sich der Schwerpunkt der Aktivitäten nun vom Anwalt wieder Richtung Präsidium des Fußballklubs verlagern wird. Der 20-prozentige Zwangsausgleich ging nach zähen Rechenübungen durch, nun muss noch ein Stolperstein aus dem Weg geräumt und ein eventueller Rekurs der Admira und des Sportvermarkters IMG abgewehrt werden.
Ab Freitag sind zwei Wochen Zeit, den Rekurs einzubringen. Dies könnte sich mit der Frist für die Lizenzerteilung überschneiden, da der Zwangsausgleich erst nach Ablauf der zwei Wochen und der Klärung eventueller Rekurse rechtskräftig ist.
Scherbaum hofft auf Vernunft bei IMG
Einem Rekurs der Admira, die im Vorjahr abgestiegen ist und nun 3,681 Mio. Schadenersatz fordert, räumte Masseverwalter Scherbaum nicht sehr viele Chancen ein, bei IMG hoffte der Advokat, dass "Vernunft einkehrt" und man sich zu Gesprächen an einen Tisch setzt, so Scherbaum. Mit 30. April will Scherbaum übrigens die Geschicke des GAK wieder in die Hände der Führungsspitze des Klubs legen.
Über die Lizenzunterlagen muss bis Montag, 30. April, der Senat 5 der Bundesliga erstinstanzlich entscheiden. Danach gibt es eine Protestfrist von zehn Tagen bis 10. Mai, eine Entscheidung des Protestkomitee als zweite Instanz und danach eine Protestfrist plus fünf Kalendertage. Dagegen kann innerhalb von sieben Tagen - nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids - Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingereicht werden. Das Schiedsgericht muss dann bis Montag, 31. Mai, entscheiden und eine Meldung an die UEFA abgeben.
(apa/red)
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