Zahlungen in der Causa Eurofighter: Höhe
des Schmiergeldes ist nicht entscheidend
- In wie weit sich Zahlungen zur Beeinflussung eignen
- Auch "Vermögenslage der Empfänger" nicht unwichtig
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Laut dem Juristen Josef Aicher kommt es in der Frage möglicher Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit den Eurofightern nicht auf die Höhe des Betrags an. Das hat er im Untersuchungsausschuss erklärt. Es gehe vielmehr um die Frage, "in wie weit diese Zahlungen sich zur Beeinflussung eignen würden", wobei die "Vermögenslage der Empfänger" keine unwesentliche Rolle spiele, so Aicher.
Der Eurofighter-Hersteller wird im Klagsfall beweisen müssen, dass die Zahlungen - im konkreten Fall von Lobbyisten Steininger an die Firma des Ehepaars Wolf - nicht zur Beeinflussung geeignet waren und dass sie nicht im Zusammenhang mit der Angebotseinholung der Flieger standen. Aicher meinte, dass Steiningers Zahlung zwar zu einem Zeitpunkt erfolgte, als die Typenentscheidung für den Eurofighter bereits getroffen war, allerdings seien die Vertragsverhandlungen erst im Jahr 2003 abgeschlossen worden.
Kein Zweifel besteht für den Juristen daran, dass Steininger von den Verhaltenregeln umfasst ist, da er dem unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss des Bieters unterlag, wie in Ziffer 2 geregelt. Er widersprach damit einem Gutachten der Eurofighter Gmbh, dass das Gegenteil behauptet hatte.
Bei der Sitzung gingen die Abgeordneten mit dem Juristen die Verhaltensregeln im Jet-Vertrag Punkt für Punkt durch. Aicher gab an, dass sich die Republik Österreich auf die Passage, die den Umgang mit möglichen Schmiergeldzahlungen regelt (Ziffer 1) auch ohne eine vorherige strafgerichtliche Verurteilung berufen kann.
In Ziffer 1 wird von Bieterseite ausdrücklich zugesagt, es zu unterlassen, "natürlichen oder juristischen Personen, die mittelbar oder unmittelbar an der Auftragsvergabe mitwirken oder auf die Auftragsvergabe Einfluss nehmen können, in Kenntnis dieser Umstände Vorteile anzubieten oder zu gewähren". Entscheidend ist, inwieweit Steininger der Eurofighter-Gmbh bzw. EADS zurechenbar ist.
(apa/red)
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