Richter erwägt Strafanzeige gegen Haider: In Causa Rosenstingl Gelder missbraucht?
- Im Zuge des Verfahrens hat sich Verdacht erhärtet
- Affäre Rosenstingl brachte FPÖ '98 an Rand des Ruins
·Haider entlastet Ex-
Obfrau Riess-Passer
Als Zeuge bei Prozess:
"Korrektes Verhalten"
·Peter Rosenstingl wurde enthaftet
FPÖ-Politiker wurde 2000 wegen Betrugs verurteilt
Der in den vergangenen Monaten mit dem Zivilprozess der FPÖ gegen deren ehemalige Parteiobfrau Susanne Riess-Passer befasste Richter des Innsbrucker Landesgerichtes überlegt offenbar eine Strafanzeige gegen den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider. Dabei geht es um die Causa Rosenstingl. Haider könnte Ende der 90er Jahre als FPÖ-Obmann Gelder des Parlamentsklubs missbräuchlich verwendet haben.
Im Zuge des Verfahrens am Landesgerichts soll sich der Verdacht gegen Haider erhärtet haben. Sein Vorhaben habe Richter Werner Engers den Prozessparteien mitgeteilt, berichtete die "Wiener Zeitung". Die Strafanzeige soll gleichzeitig mit der schriftlichen Ausfertigung des Urteils aus dem Riess-Passer-Prozess an die Staatsanwaltschaft gehen.
Das Landesgericht wollte sich nicht näher dazu äußern, da es sich zunächst lediglich um eine Absichtserklärung des Richters handle. Engers selbst war zu keiner Stellungnahme bereit.
Die Affäre Rosenstingl hatte die FPÖ Niederösterreich 1998 an den Rand des finanziellen Ruins gebracht. Der damalige FPÖ-Nationalrat Peter Rosenstingl wollte die Geflügelfirma seines Bruders retten. Dabei vergriff er sich auch an Parteigeldern und Krediten, die dem Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender zugestanden wären. Ein Schöffensenat wertete das im Jahr 2000 als gewerbsmäßigen schweren Betrug in Verbindung mit Untreue. Der Gesamtschaden belief sich auf 3,74 Millionen Euro. Rosenstingl wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Offensichtlich vermutet Engers, dass auch Mittel des FPÖ-Klubs beim Versuch verwendet wurden, Schadensbegrenzung in dieser Causa zu üben. Eine von der FPÖ im Innsbrucker Prozess vorgelegte Tonbandaufzeichnung einer Vorstandssitzung soll laut Engers die Anweisung Haiders enthalten, die Schulden der niederösterreichischen FPÖ mit Hilfe von Rücklagen der Bundesorganisation abzudecken. Wenn dies tatsächlich der Fall gewesen sein sollte, bestehe der Verdacht der "zweckwidrigen Verwendung von Parteigeldern nach dem Parteifinanzierungsgesetz", erklärte Engers bei einer Verhandlung Mitte Jänner. Außerdem hätte sich Haider damit der "Bestimmung zur Untreue" schuldig gemacht. Als Haider bei seiner Einvernahme von dem Richter darauf angesprochen wurde, gab er an, dass der Rechnungshof damals die Klubfinanzen eingehend geprüft habe. "Es hat sich herausgestellt, dass alles sehr korrekt abgelaufen ist", sagte er.
(apa/red)
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