Freitag, 29. Juni 2007

Riess-Passer gewinnt vor Gericht: Klage der
FPÖ gegen ehemalige Obfrau abgewiesen!

  • FPÖ muss Riess-Passer Verhandlungskosten ersetzen
  • Streit um fast 600.000 Euro - Strache ist "entsetzt"

Die FPÖ hat nach 25 Verhandlungstagen den Zivilprozess gegen ihre frühere Bundesparteiobfrau Susanne Riess-Passer verloren. Sie muss vorerst die geforderten 590.071,67 Euro nicht an die Partei zurückzahlen. Strache hat das Urteil mit "Entsetzen" aufgenommen. Die Richterentscheidung sei ein Freibrief für Politiker, künftig Steuergelder für den privaten Gebrauch zu verwenden

Das "Ausmaß der Inanspruchnahme von Parteigeldern" der damaligen Bundesparteiobfrau Riess-Passer liege für ihn innerhalb des Rahmens, begründete Richter Werner Engers das Urteil. Die Beschlussfassungen der Budgets hätten sich vor, während und auch nach Riess-Passers Zeit als Bundesparteiobfrau nicht geändert. Trotz des Obmannwechsels von Jörg Haider zu Riess-Passer hätte sich das Spesenbudget für Haider nicht verringert.

Es hätten immer Fragen zum Budget gestellt werden können, welche auch beantwortet worden seien. Außerdem sei das Parteiprogramm der FPÖ "dermaßen nichts sagend", dass "keine genauen Vorgaben herauszufinden" wären. Die "Kuriosa" am Ende des Bundesorganisationsstatutes seien für ihn besonders interessant. "Laut diesen kann die Partei nicht mal eine Wurstsemmel kaufen gehen, wenn nicht zwei Unterschriften dafür vorhanden sind", schilderte der Rat.

Alle ehemaligen Vorstandsmitglieder der FPÖ waren im Laufe der Verhandlung vor dem Richter als Zeugen erschienen. Neben Jörg Haider, Hubert Gorbach, Heinz Christian Strache, Peter Westenthaler, Ex-FPÖ-Generalsekretär Peter Sichrovsky und Gilbert Trattner sagten auch der aus der FPÖ ausgetretene Ewald Stadler, Ex-FPÖ-Obfrau Ursula Haubner und die ehemalige EU-Abgeordnete der FPÖ, Daniela Raschhofer, vor dem Richter aus. Mit der Einvernahme des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser endete die Anhörung der Zeugen.

Haider, Westenthaler, Raschhofer, Gorbach, Grasser, Trattner und Sichrovsky hatten während ihrer Befragungen den Umgang der früheren Obfrau mit Parteigeldern verteidigt. Für Anklagevertreter und FP-Obmann Heinz Christian Strache war sie die Verantwortungsträgerin für die überzogenen Spesenabrechnungen.

Schon beim Auftakt des Zivilgerichtsverfahren hatte der Richter erklärt, dass er nach genauem Studium der Akten zur Erkenntnis gelangt sei, dass die Budgets für die umstrittenen Jahre 2000 bis 2002 rechtlich korrekt beschlossen worden seien. Das gehe auf Grund des Paragrafen 15A aus den FPÖ-Statuten hervor. Im Laufe der Verhandlung wollte er herausfinden, wie weit die einzelnen Posten determiniert waren. Beide Streitparteien hatten sich nicht auf einen Vergleich einigen können. Der Vorsitzende hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass "das Verfahren Unsummen an Kosten" und einen großen Zeitaufwand mit sich bringe.

Die FPÖ warf Riess-Passer vor, als Bundesobfrau im Zeitraum Mai 2000 bis September 2002 ihre Befugnisse in finanziellen Angelegenheiten überschritten zu haben. Die Partei begründet ihre Klage mit "schadensstiftenden Handlungen" und "ungerechtfertigten Zuwendungen ins Privatvermögen".

(apa/red)

29.6.2007 10:39