Gutachten gibt Grünen Recht: Tauziehen
um den dritten Volksanwalt scheint beendet
- Stimmenstärke entscheidet bei Mandatsgleichstand
- Grüne Stoisits setzt sich durch, FPÖ wittert "Mobbing"

Die Grünen haben im Streit mit der FPÖ um das Nominierungsrecht für den dritten Volksanwaltschaftskandidaten einen Etappensieg errungen. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass "bei Mandatsgleichstand jener Partei das Nominierungsrecht zukomme, die bei der letzten Nationalratswahl die meisten Stimmen erreicht hat" - also den Grünen.
Der Nominierung der Grünen Kandidatin Terezija Stoisits steht nach Ansicht des Grünen-Chefs Alexander Van der Bellen daher nichts mehr im Weg. Die FPÖ fühlt sich vom Verfassungsdienst rechtlich gemobbt und verweist auf anders lautende Rechtsmeinungen.
Bei der letzten Wahl hatten sowohl die FPÖ als auch die Grünen je 21 Mandate erreicht, die Grünen hatten aber mit 532 Stimmen Vorsprung Rang drei geschafft. Da das Nominierungsrecht für diesen Fall nicht genau gesetzlich geregelt ist, kam es zum Streit zwischen den beiden Parteien. In der Verfassung ist nur vorgesehen, dass "die drei mandatsstärksten Parteien" des Nationalrates das Recht haben, je ein Mitglied für die Volksanwaltschaft vorzuschlagen. Was im Falle des Mandatsgleichstandes zu geschehen hat, ist nicht explizit fest gelegt. Um diese Frage zu klären, hatte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer besagtes Gutachten in Auftrag gegeben.
Prammer, die letztlich die endgültige Entscheidung in dieser Causa treffen wird, verwies auf die "eindeutige Sprache" der Stellungnahme des Verfassungsdienstes wie auch von anderen von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten. Wer das Nominierungsrecht tatsächlich bekomme, werde man aber erst nach der nächsten Präsidialsitzung beschließen, meinte sie. Der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger kommentierte, man müsse abwarten, ob noch ein "besseres rechtliches Argument" vorgebracht werde.
FPÖ wittert rechtliches Mobbing
Die FPÖ wittert hinter den Schlüssen des "ÖVP-dominierten Verfassungsdienstes" rechtliches Mobbing gegen die eigene Partei. So vermutete FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache, das Gutachten sei eine "Rechtsbeugung als Vorleistung für eine Schwarz-Grüne Koalition". Strache betonte, dass "anders lautende Gegenstellungnahmen in ausreichender Menge vorhanden sind". Das letzte Wort ist für die Blauen in der Sache also noch nicht gesprochen.
Bis 22.Mai sollte jedenfalls eine Entscheidung getroffen werden. Da soll der Hauptausschuss nämlich einen Gesamtvorschlag mit drei Mitgliedern für die Volksanwaltschaft erstellen. Auf Grund dieses Gesamtvorschlages werden die Mitglieder der Volksanwaltschaft dann voraussichtlich im Juni vom Nationalrat gewählt, die sechsjährige Funktionsperiode beginnt mit 1. Juli.
Keine Diskussion gibt es um das Nominierungsrecht für die ersten beiden Kandidaten. Für die SPÖ als stärkste Partei geht wieder Peter Kostelka ins Rennen. Die ÖVP als zweitstärkste Partei hat sich offiziell noch nicht entschieden, die bisherige Volksanwältin Rosemarie Bauer geht in Pension, als mögliche Kandidatin war zuletzt die frühere Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat im Gespräch.
(apa/red)
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