Nach Kubanern die Iraner: BAWAG kappt ihre Geschäftsverbindungen mit dem Iran
- Einzelpersonen in Österreich davon nicht betroffen
- Maßnahme im Zusammenhang mit US-Bestimmungen
·BAWAG: Kündigung kubanischer Kunden
"Empörung" in Regierung:
Vorgehen "rechtswidrig"
·ONLINE-UMFRAGE
BAWAG kündigt Kunden aus Kuba - ist das okay?
·Helms-Burton-Gesetz
zur Kuba-Isolierung!
Stieß bei EU schon '96 auf
entschiedene Ablehnung
·BAWAG-Konzern 2006 mit positivem Ergebnis
40,4 Millionen Euro Jahresüberschuss erzielt
·Chronologie des BAWAG-Skandals!
Nachlesen: Von Gründung
im Jahr 1922 bis heute
Die BAWAG P.S.K., die wegen US-amerikanischer Gesetze die Konten von rund 100 kubanischen Staatsbürgern kündigt, sieht sich dazu gezwungen "Maßnahmen zum Abbau von Geschäftsverbindungen" für Unternehmen zu treffen, die im Iran tätig sind - Einzelpersonen seien davon nicht betroffen, erklärt die BAWAG in einer Aussendung.
Die Bank "hält ihre Geschäftsverbindungen zu iranischen Staatsbürgern in Österreich völlig ungestört aufrecht", von den Maßnahmen in Zusammenhang mit den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des US-amerikanischen OFAC ("Office of Foreign Asset Control") seien "keine iranischen Staatsbürger in Österreich betroffen", erklärt Generaldirektor Ewald Nowotny.
Nach der Übernahme der BAWAG durch ein Konsortium rund um den Fonds Cerberus sei die Bank an US-Recht gebunden, hatte Nowotny im ORF-Fernsehen zum Fall der kubanischen BAWAG-Kunden erklärt. Hintergrund ist das so genannte Helms-Burton-Gesetz in den USA, das seit 1996 von Kuba enteigneten Amerikanern das Recht zuspricht, Personen und Unternehmen zu verklagen, die den beschlagnahmten Besitz nutzen. Ebenso kann gegen Investoren Klage erhoben werden.
(apa/red)
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