Mittwoch, 5. Dezember 2007

Beginn für ein neues Beamten-Dienstrecht:
Bures startet Enquete mit Experten-Runde

  • Politiker und Interessenvertreter nur im Publikum
  • Keine inhaltliche Festlegung der Beamtenministerin

Die schwarz-orange Regierung ist in der vorigen Legislaturperiode daran gescheitert, jetzt unternimmt Beamtenministerin Doris Bures einen neuen Versuch für ein einheitliches Dienstrecht für alle Mitarbeiter des Bundes. Der Auftakt erfolgt am Freitag mit einer wissenschaftlichen Enquete. Zu Wort werden dabei nur namhafte Juristen kommen, Politiker und Interessenvertreter müssen - abgesehen von der Begrüßung durch Bures - im Publikum Platz nehmen. Die Ministerin will auch inhaltlich noch keine Festlegung treffen.

Bures betonte, bei der Enquete sollen die Wege zu einem einheitlichen Dienstrecht für Beamte und Vertragsbedienstete aus wissenschaftlicher Sicht mit Experten diskutiert werden. "Ein möglichst breiter Diskussionsprozess ist mir sehr wichtig." Die Politik halte sich bei diesem Auftakt zunächst noch bewusst zurück. Für konkrete Verhandlungen bleibt auch noch Zeit genug, Ziel ist es, bis zum Ende der Legislaturperiode zu einem Abschluss zu kommen.

Noch keine Festlegung
Deshalb wollte sich die Ministerin auch noch nicht auf konkrete Inhalte festlegen lassen. Zu Beginn des Meinungsbildungsprozesses stehe nicht die Frage, ob ein einheitliches Dienstrecht ein öffentlich-rechtliches oder ein privatrechtliches sein müsse. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hatte sich im Gegensatz dazu bereits in einem Beschluss ihrer Bundeskonferenz darauf festgelegt, dass das neue Dienstrecht öffentlich-rechtlichen Charakter haben müsse.

Die zentralen Ausgangsfragen lauten für Bures vielmehr: "Wie können wir die öffentlichen Leistungen möglichst kundenfreundlich und effizient gestalten? Und wie können wir für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die beste Basis zur Erfüllung ihrer umfangreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit schaffen? Wir müssen klären, wie viel Schutz öffentlich Bedienstete brauchen und wie viel Flexibilität der öffentliche Dienst braucht, um eben das alles erreichen zu können." Auch zu diesem Punkt hat GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer bereits ganz konkrete Vorstellungen geäußert: Er will zwar nicht mehr am Begriff der "Pragmatisierung" festhalten, wohl aber einen besonderen Kündigungsschutz aufrecht erhalten.

Besoldungsreform notwendig
Hand in Hand mit einem einheitlichen Dienstrecht müsse eine Besoldungsreform gehen, bekräftigte Bures: "Wenn wir die besten Köpfe im Dienst am Bürger und an der Bürgerin wollen, müssen wir auch faire Gehälter bieten." Jedes Unternehmen müsse schauen, dass es die besten jungen Leute als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnt. Genau das müsse auch für den Bund gelten. Ziel sind deshalb höhere Anfangsgehälter und dann ein flacherer Anstieg: "Ein Besoldungssystem mit ganz niedrigen Einstiegsgehältern und sehr hohen Gehältern knapp vor der Pensionierung ist auch nicht besonders familienfreundlich", so Bures. "Wann brauchen denn die Menschen Geld? Wenn sie eine Familie gründen, wenn sie sich eine Wohnung einrichten, oder ein Haus bauen - und nicht knapp vor der Pensionierung."

Als Experten eingeladen zu der Enquete wurden namhafte Wissenschafter: Aus Sicht des Verfassungsrechts werden Gabriele Kucsko-Stadlmayer und Heinz Mayer referieren, aus Sicht des Arbeitsrechts Wolfgang Mazal und Walter Pfeil. (apa/red)

5.12.2007 08:24