Freitag, 13. April 2007

GAK öffnete die Tür für einen Kompromiss: Liga fordert von Grazern Rückzug der Klage

  • Weitere Gespräche mit Masseverwalter geplant
  • Landesgericht: Einstweilige Verfügung bleibt aufrecht

Der insolvente GAK hat die Tür zu einem Kompromiss aufgemacht, für die Bundesliga ist dennoch der Grazer Verein weiter am Zug. Die Bundesliga fordert vom GAK bzw. dessen Masseverwalter Norbert Scherbaum, die "Klage und die Einstweilige Verfügung unter Anspruchsverzicht" zurückzuziehen. Beide Seiten erklärten, die in der letzten Woche begonnenen Gespräche fortzuführen. Das Grazer Landesgericht hat den Rekurs der Bundesliga unterdessen zurückgewiesen, die 28 Punkte bleiben damit vorerst beim GAK.

Der GAK hatte erklärt, den Abzug aller 28 Punkte zu akzeptieren und in der Red Zac Erste Liga einen Neustart anzustreben. Nachdem der Meister von 2004 den Punkteabzug per Einstweiliger Verfügung angefochten hatte, waren zu den rund 25,6 Millionen Euro unbedingten Forderungen (inklusive der 3,681 Mio. der Admira) auch ca. 25,6 Mio. Euro bedingter Forderungen von ÖFB und acht Vereinen angemeldet worden. Österreich droht nämlich bei Nicht-Umsetzung des von der FIFA geforderten Abzugs von sechs Punkten im "Fall Kimoni" wegen ausstehender Forderungen ein Ausschluss aus dem internationalen Fußball.

19. April Stichtag für GAK
Mit der Ankündigung, den Punkteabzug zu akzeptieren, hoffen die Grazer, den am 19. April angestrebten Zwangsausgleich durchzubringen. Allerdings ist der Liga die Ankündigung zu wenig, sie fordert handfeste Garantien. "Die Bundesliga hat gestern aus den Medien vom geplanten Vorgehen des GAK erfahren. Um die weiteren Maßnahmen seitens der Bundesliga festlegen zu können, sind jedoch verbindliche Erklärungen notwendig, die den Klubs bzw. dem ÖFB bis jetzt nicht vorliegen", erklärte Bundesliga-Vorstand Georg Pangl.

"Der Masseverwalter selbst hat es in der Hand, die meisten Forderungen gegenstandslos zu machen, indem er die Klage und die Einstweilige Verfügung unter Anspruchsverzicht zurückzieht und so die Basis für den möglichen Zwangsausgleich schafft", wird Pangl weiter zitiert. Die Bundesliga legt allerdings wert auf die Tatsache, dass die Liga an sich keine Forderungen gestellt hat, sondern lediglich acht der neun weiteren Bundesligisten (Sturm Graz schloss sich nicht an).

Masseverwalter Scherbaum hatte angekündigt, "auf die weitere gerichtliche Anfechtung der Punkteabzüge in den Causen Kimoni etc. verzichten", aber "lediglich den Instanzenzug in der Österreichischen Bundesliga nach den Statuten auszuschöpfen", sollte in der Zwangsausgleichstagsatzung am nächsten Donnerstag der Zwangsausgleich angenommen und vom Konkursgericht bestätigt werden.

Einstweilige Verfügung bleibt aufrecht
Österreichs Fußball drohen weiterhin Sanktionen durch den Internationalen Fußball-Verband (FIFA), da die "Causa GAK" noch immer nicht ausgestanden ist. Die Einstweilige Verfügung (EV) des GAK gegen den Abzug von insgesamt 28 Punkten in der Tabelle wegen diverser Verstöße bleibt nämlich auf Grund einer Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vorerst weiterhin aufrecht.

Wie GAK-Masseverwalter Norbert Scherbaum bekannt gab, habe das Landesgericht durch die zuständige Richterin Andrea Altinger den Rekurs-Antrag der Österreichischen Fußball-Bundesliga gegen die EV zurückgewiesen. Zwar wurde laut Scherbaum dem Widerspruch der Bundesliga gegen die Einstweilige Verfügung vom 28. März 2007 teilweise Folge gegeben und die EV dahin geändert, "dass diese nur bis zur rechtskräftigen Beendigung des Insolvenzverfahrens, längstens aber bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Hauptverfahren (Klage des Masseverwalters gegen jene Beschlüsse, mit welchen die Punkteabzüge verfügt wurden) aufrecht bleiben soll". Doch im Übrigen sei der Widerspruch abgewiesen worden.

Richterin Altinger habe ihr Urteil damit begründet, dass jede Entscheidung über die "Gemeinschuldnerin auch die Konkursgläubiger" treffe. "Dass sich ein Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung einer Schiedsklausel unterworfen hat, bindet den Masseverwalter nicht", hieß es in der Aussendung von Scherbaum.

"Von einem Verein über seine Mitglieder verhängte Disziplinarstrafen in Form von Punkteabzügen sind privatrechtliche Ansprüche dieses Vereines gegenüber seinem Vereinsmitglied und damit Konkursforderungen. Diese Disziplinarstrafe muss nach der Konkursordnung in Geld bewertet im Konkurs angemeldet werden." Und außerdem hätten gesetzliche Vorschriften der Konkursordnung jedenfalls Vorrang gegenüber möglichen Bestimmungen des privatrechtlichen Lizenzierungshandbuches, da nicht nur der Verein betroffen sei, sondern alle Konkursgläubiger.

Liga: GAK kann sich Liga-Lizenz nicht aussuchen
Die Bundesliga wies auch darauf hin, dass sich ein Klub nicht einfach aussuchen kann, für welche Liga er die Lizenz beantragt. Der GAK hatte bekanntlich erklärt, sich nur um eine Lizenz für die Red Zac Erste Liga zu bewerben. Dafür kommt aber nur der auf Platz zehn klassierte Verein in Frage. Sollte der GAK allerdings den kompletten Punkteabzug akzeptieren, würde er mit zwei Punkten ohnehin keine Chance mehr auf den Klassenerhalt haben.

(apa/red)

13.4.2007 09:24