6-Punkte-Abzug bleibt: Protestkomitee
lehnte GAK-Einspruch in Causa Kimoni ab

Behandlung von 22-Punkte-Abzug in nächster Sitzung Noch keine Entscheidung zu einstweiliger Verfügung

Auf Grund einer aufrechten Einstweiligen Verfügung durch das Landesgericht Graz kann dieser Punkteabzug in der aktuellen Bundesliga-Tabelle jedoch weiterhin nicht umgesetzt werden. Erst wenn diese EV aufgehoben wird, können dem GAK in der Tabelle wieder Punkte abgezogen werden.

Der Protest von Sturm Graz gegen den Abzug von zehn Punkten wegen der "Nichterfüllung von Kriterien" im Lizenzierungsverfahren wurde dagegen vorerst nicht behandelt. Da der Bundesliga mittlerweile auch vom GAK Einsprüche gegen die Punktabzüge - zehn aus demselben Grund wie bei Sturm sowie weitere zwölf wegen Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren - vorliegen, wurde nun beschlossen, dass in der nächsten Sitzung die Proteste beider Grazer Klubs gemeinsam behandelt werden.

Keine Entscheidung zu einstweiliger Verfügung
Noch keine Entscheidung hat es nach einer Verhandlung am Grazer Landesgericht wegen des Einspruchs gegen die einstweilige Verfügung gegeben, mit der dem GAK die abgezogenen 28 Punkte wieder zugesprochen worden waren. Es sei darum gegangen, dass jeder seinen Standpunkt darlegen konnte, sagte Pressesprecher Richter Friedrich Moshammer.

"Eine Einstweilige Verfügung ist eine Sicherheitsmaßnahme, die man ohne den Gegner zu hören erlassen kann", erklärte Moshammer im APA-Gespräch. Im Widerspruchsverfahren sei es darum gegangen, die Einstweilige Verfügung unter Einbeziehung beider Seiten - Masseverwalter und Bundesliga - noch einmal zu erörtern und dem Richter die Möglichkeit zu geben, neu zu bewerten. (apa/red)