Abtreibung weiterhin erlaubt: Versuch zur Verfassungsänderung in Polen gescheitert
- Fünf Anträge verfehlten die Zwei-Drittel-Mehrheit
- Parlament schränkt Abbrüche nicht noch weiter ein
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In Polen ist der Versuch gescheitert, durch eine Änderung der Verfassung die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen weiter einzuschränken. Keiner von insgesamt fünf Anträgen, die den Schutz menschlichen Lebens von der Empfängnis an in der Verfassung festschreiben sollten, erhielt bei der Abstimmung im polnischen Parlament die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski sprach anschließend von einem "traurigen" Tag im Parlament und "hässlichem politischen Spiel".
Parlamentspräsident Marek Jurek kündigte nach der gescheiterten Verfassungsänderung an, er wolle auf der nächsten Plenarsitzung zurücktreten. Er ziehe damit die persönliche Konsequenz, sagte er vor Journalisten. Jurek selbst hatte sich für eine Verankerung des Schutzes menschlichen Lebens in die Verfassung eingesetzt und empfand den Abstimmungsausgang auch als persönliche Niederlage.
Kaczynski hatte sich unmittelbar vor dem letzten Antrag an die Abgeordneten gewandt und an alle appelliert, "denen am Schutz des Lebens liegt", doch noch für den letzten Antrag zu stimmen. "Es besteht eine Chance, die Verfassung zu ändern", sagte er angesichts der hohen Zahl von Enthaltungen bei zwei Anträgen der national-klerikale Liga Polnischer Familien (LPR) und zwei Anträgen zu einem Vorschlag von Staatspräsident Lech Kaczynski. Der LPR-Vorsitzende und stellvertretende Ministerpräsident Roman Giertych nannte das Abstimmungsergebnis eine "empfindliche Niederlage".
Die LPR wollte den Schutz menschlichen Lebens von der Empfängnis an in der Verfassung verankern. In der Praxis wäre dies auf ein vollständiges Verbot der Abtreibung hinausgelaufen. Der Vorschlag von Staatspräsident Kaczynski hätte eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts ausgeschlossen und ebenfalls den Schutz menschlichen Lebens in der Verfassung festgeschrieben.
Für den letzten Antrag, den ein Parlamentsausschuss ausgearbeitet hatte, stimmten 269 Abgeordnete bei 121 Gegenstimmen und 53 Enthaltungen. Diesem Antrag zufolge wäre die Verfassung durch den Zusatz ergänzt worden, dass der Mensch "Würde vom Moment der Empfängnis an verdient".
Das polnische Abtreibungsrecht gehört zu den restriktivsten in Europa. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben der Mutter oder bei einer schweren Schädigung des Fötus erlaubt.
(apa)
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