Rechtsstreit um Jet-Ausstieg könnte teuer werden: Bis zu 23 Mio. Euro Prozesskosten!
- Gerichtskosten in erster Instanz 1,2 % vom Streitwert
- Mit Berufungsverfahren würden auch Kosten steigen
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Sollte es tatsächlich zu einem Prozess um den Eurofighter-Vertrag kommen, dann könnte das für den Verlierer teuer werden. Bei einem Rechtsstreit um den kompletten Vertragsausstieg mit einem Streitwert von 1,9 Mrd. Euro würden sich allein die Gerichtskosten in der ersten Instanz auf über 23 Mio. Euro belaufen. Zu zahlen hätte dies der Kläger und in weiterer Folge die unterlegende Prozesspartei.
Laut Gerichtsgebührengesetz belaufen sich die Kosten für eine zivilrechtliche Klage in erster Instanz auf 1,2 Prozent des Streitwerts zuzüglich 1.661 Euro. Bei einem Kaufpreis von 1,9 Mrd. Euro wären das also rund 23 Mio. Euro. Im Fall eines Berufungsverfahrens würden die Gerichtskosten in zweiter Instanz auf rund 34 Mio. Euro und in dritter Instanz auf 45 Mio. Euro steigen. Bei einem geringeren Streitwert (etwa im Streit um einen Teil- Ausstieg aus dem Vertrag) würden entsprechend geringere Kosten anfallen.
Im Eurofighter-Vertrag ist festgelegt, dass Rechtsstreitigkeiten vor einem Wiener Gericht ausgetragen werden (in diesem Fall also wohl das Handelsgericht Wien) und dass dabei ausschließlich österreichisches Recht gilt.
(apa/red)
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