Seit 1. Juli in Kraft: Anti-Stalking-Gesetz scheint sich in Österreich zu bewähren
- Schon 138 Einstweilige und rund 100 Verurteilungen
- Berger mit Gesetz zufrieden: "Positive Erfahrungen"

·Mehr Rechte für die Opfer von Straftaten
Berger will Gelder für Hilfe mehr als verdoppeln
·Gewalt an Frauen: Jede 5. in Ö betroffen!
Täter sind am öftesten männliche Angehörige
·Stichwort - Stalking
Permantes Nachstellen & Verfolgen einer Person
·Anti-Stalking-Gesetz im Wortlaut
Paragraf 107a heißt
"Beharrliche Verfolgung"
Das mit 1. Juli 2006 in Kraft getretene Anti-Stalking -Gesetz scheint sich zu bewähren. Seit der Einführung des Straftatbestandes der "beharrlichen Verfolgung" sowie einer maßgeschneiderten einstweiligen Verfügung gab es rund 100 Verurteilungen. Insgesamt wurden 138 einstweilige Verfügungen ausgesprochen, davon alleine 83 in Wien.
Die restlichen Bundesländer reihen sich in etwa ihrer Größe entsprechend in die Statistik ein. So wurden in Niederösterreich seit In-Kraft-Treten des Gesetzes 14, in der Steiermark 13, in Oberösterreich und in Salzburg elf, in Kärnten drei und in Vorarlberg zwei einstweilige Verfügungen ausgesprochen. In Tirol wurde ein und im Burgenland noch kein einziger Bescheid ausgestellt.
Justizministerin Berger zeigte sich gegenüber der APA mit dem Gesetz zufrieden. Die bisherige Erfahrung sei sehr positiv. "Die ersten Erfahrungen zeigen, dass sowohl die neuen strafrechtlichen Instrumente als auch die neuen Möglichkeiten zu einstweiligen Verfügungen von Stalking-Opfern in Anspruch genommen werden."
Diese Woche vergibt das Ministerium den Auftrag für eine Evaluierungsstudie, mit der die neu geschaffenen Bestimmungen auf ihre Effizienz überprüft werden. Auf Basis dieser Daten würden allenfalls weitere gesetzliche Verbesserungen überlegt. Berger hatte kürzlich angeregt, zum Schutz vor Gewalt in der Familie die einstweiligen Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz von drei auf sechs Monate auszudehnen. (apa/red)
