Gericht in Frankreich urteilt: Überstellung
von Helmut Elsner nach Wien war rechtens
- Einspruch hatte keine aufschiebende Wirkung
- PLUS: Anwalt hält Berufung für "wahrscheinlich"
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Die Überstellung Elsners von Frankreich nach Wien am 13. Februar 2007 war rechtens, urteilt das Gericht von Aix-en-Provence. Elsners Anwalt hatte dagegen Einspruch eingelegt, bevor Elsner Frankreich verlassen hatte. Das sei zwar zulässig, habe aber laut französischer Rechtsordnung keine aufschiebende Wirkung, urteilte nun das Gericht nach Angaben von Staatsanwalt Bertrand Charpentier.
Das Gericht bedauerte in seinem Spruch ausdrücklich, dass in so einem Fall keine aufschiebende Wirkung vorgesehen sei, sagte Charpentier. Allerdings könne es die Gesetze nicht ändern. Am 13. Februar hatten zwei gerichtlich beeidete Ärzte übereinstimmend Elsners Transportfähigkeit festgestellt. Deshalb war auch dem Einspruch von Elsners Anwalt nicht stattgegeben worden, der einige Tage alte Gutachten vorgelegt hatte, die Elsner Transportunfähigkeit attestierten.
Aus seiner Sicht sei der Fall Elsner nun für das Gericht in Aix-en-Provence endgültig erledigt, sagte Charpentier. Ein Rekurs beim obersten Gericht (Cassationsgericht) sei zwar zulässig, aber gegenstandslos, da ja Elsner nicht mehr im Land sei. Das Cassationsgericht müsste sich also im Fall der Fälle über die Grundlagen des französischen Rechts den Kopf zerbrechen, was aus Charpentiers Sicht unwahrscheinlich ist. Elsners französischer Anwalt Gerard Baudoux wollte zwar vor Vorliegen der schriftlichen Begründung des Urteils keine ausführliche Stellungnahme abgeben, nannte es aber auf Anfrage der APA "wahrscheinlich", dass er in Berufung gehen werde.
(apa/red)
