Dienstag, 3. April 2007

Causa Elsner-Penthouse vor Gericht: Erste Verhandlung im Rechtsstreit mit der BAWAG

  • Einvernommen: Weninger hatte Erklärungsbedarf
  • "Keine ideale Wohnung" - BAWAG will Herausgabe

Fast drei Stunden ist Ex-BAWAG- Aufsichtsratspräsident Weninger im Wiener Landesgericht zur Penthouse -Wohnung befragt worden, die der in U-Haft befindliche Helmut Elsner mit seiner Ehefrau Ruth bewohnt. Diese hatte die Luxus-Bleibe im August 2005 zu einem Okkasionspreis erworben, nachdem Weninger das Immobilien-Geschäft unter Umgehung des Aufsichtsrats in die Wege geleitet hatte.

Die BAWAG betrachtet das Rechtsgeschäft als nichtig und betreibt daher gegen Ruth Elsner eine Klage auf Unterlassung und Herausgabe der Wohnung. Der Aufsichtsrat habe sich "nie für Vorstandsangelegenheiten interessiert", weshalb er ihn mit dem Sanktus der Eigentümer auch in dieser Sache nicht informiert habe, sagte Weninger im Zeugenstand. Er habe grundsätzlich im Alleingang und "von Fall zu Fall entschieden".

Der Aufsichtsrat habe "nie Fragen gestellt", sagte Weninger: "Meines Erachtens war das dem Aufsichtsrat durchaus recht, dass ich diese Angelegenheiten alleine entscheide." Bei seinem Antritt habe ihm Elsner erzählt, diese Vorgangsweise sei in der Bank immer schon üblich gewesen.

474.000 statt 3,5 Mio. Euro bezahlt
Ex-BAWAG-Generaldirektor Elsner war bis 2005 nur Mieter des Penthouses samt Schwimmbad, besaß aber eine Kaufoption, die schließlich von seiner Ehegattin gezogen wurde. Ruth Elsner zahlte für die Immobilie in der Wiener Innenstadt 474.000 Euro plus Umsatzsteuer. In ihrer darauf folgenden Klage berief sich die BAWAG auf einen Steuerbescheid von Mitte 2006, in dem das Finanzamt den wahren Wert der Immobilie am Dach der BAWAG-Zentrale auf 3,5 Mio. Euro schätzte.

Die veranschlagte Summe sei "meiner Meinung nach ein fairer Preis" gewesen, zumal es sich aus seiner Sicht um "keine ideale Wohnung" gehandelt habe, sagte Weninger: "Ich hab' sie verwinkelt gesehen. Es waren Stiegenhäuser drin. Sie war relativ klein." Weninger betonte, den Kaufpreis nicht festgelegt zu haben. Richterin Elke Hasibeder vertagte die Verhandlung, um weitere Zeugen zu laden.

BAWAG kämpft um Penthouse
Die BAWAG möchte das Luxus-Penthouse zurück haben. Die Bewohner, der frühere BAWAG-Chef Walter Flöttl senior und Ex-ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch, sollen dazu bewegt werden, auf ihre Wohnungen in dem Penthouse zu verzichten. Geplant sei ein Veräußerung der Immobilie, die auf rund 80 Mio. Euro geschätzt wird, berichtet die Tageszeitung "Österreich". Die Bank wollte den Bericht nicht kommentieren.

Die BAWAG soll Flöttl das Angebot gemacht haben, ihm seine 600 m2 große Wohnung für eine Millionen Euro zurückzukaufen - samt einem Wohnrecht auf Lebenszeit. Flöttl hatte die Wohnung im Jahr 1996 für bereits damals sehr billige 600.000 Euro erworben. Der aktuelle Wert wird auf 3 Mio. Euro geschätzt.

Der frühere ÖGB-Chef Fritz Verzetnisch soll - mit einer hohen Entschädigung, vermutet das Blatt - überredet werden, auf die Kaufoption für seine 200 m2 große Penthouse-Wohnung zu verzichten. Auf dem Papier hat er das Recht, die Wohnung für 400.000 Euro zu erwerben.

Zu beiden Luxuswohnungen gehören auch Swimmingpools am Dach. Sie sind von der Feuerwehr offiziell als Löschteiche registriert, weil die Behörden zunächst die Genehmigung verweigert hatten.

(apa/red)

3.4.2007 17:32