"Weil Bestand des Unternehmens gefährdet war": Pensionsklagen gegen ÖGB chancenlos
- Experte: Betriebspension kann widerrufen werden
- Von 1.250 ÖGB-Pensionisten haben nur 50 abgelehnt
Jene ÖGB-Pensionsten, die die Abschlagszahlungen des Gewerkschaftsbundes statt der Betriebspension abgelehnt haben und nun vor Gericht gehen, dürften nach Ansicht des Experten Andreas Kletecka nur wenig Aussicht auf Erfolg haben. "Das Betriebspensionsgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass Betriebspensionen widerrufen werden, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sich so verschlechtert, dass der Bestand des Unternehmens gefährdet ist", sagte er Professor am Institut für Zivilrecht der Uni Wien im Ö1-"Mittagsjournal".
Genau damit argumentiert der ÖGB. Er sagt, dass für die Zusatzpensionen Rücklagen von 125 Millionen Euro gebildet werden mussten, Geld, das man für die heurige Bilanz dringend braucht. Wenn der Gewerkschaftsbund das vor Gericht beweisen könne, sei seine Vorgangsweise durch das Gesetz gedeckt.
Sollte die angekündigten Klagen doch durchgehen, dann würden jene, die schon unterschrieben haben, ihren Verzicht auf die Zusatzpension trotzdem nicht widerrufen können, meinte Kletecka. Ein schon abgeschlossener Vergleich würde aller Voraussicht nach weiter gelten. "Vergleichsverträge sind sehr schwer anfechtbar. Das könnte man dann aufschnüren, wenn entweder List vorliegt, das heißt der ÖGB seine Vermögenslage bewusst falsch dargestellt hätte, oder wenn Irrtum über die Vergleichsgrundlage stattgefunden hat. Sonst bleiben sie aufrecht." Ein weiterer Anfechtungsgrund wäre, wenn der ÖGB seine Pensionisten nicht ausreichend informiert hätte.
Von den insgesamt 1.260 ÖGB-Pensionisten haben rund 50 die Abschlagszahlungen abgelehnt. Mehrere von ihnen wollen die Weiterzahlung ihrer Betriebspension einklagen. Seit März hat der ÖGB die Auszahlung der Sonderpensionen, mit der die ASVG-Pension auf bis zu 80 Prozent des Letztbezuges erhöht wurde, bereits gestrichen. Die Abschlagszahlungen machen pro Pensionist im Durchschnitt über 50.000 Euro aus. Die konkrete Höhe ist jedoch gestaffelt und liegt bei 2,3 bis 9,2 Jahres-Zusatzpensionsbezügen.
(APA/red)

