Wegen Internet-Glücksspielen verklagt: Omnia hält bwin unlauteren Wettbewerb vor
- Karin Klein: bwin sieht der Klage gelassen entgegen
- Handelsgericht wird in nächsten Wochen entscheiden
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Die Wiener Omnia Communication-Centers GmbH hat gegen den österreichischen börsenotierten Internet-Glücksspielanbieter bwin eine Klage beim Handelsgericht Wien wegen unlauterem Wettbewerb eingebracht. Mit einer Entscheidung des Handelsgerichts Wien über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sei in den nächsten Wochen - aber nicht mehr im April - zu rechnen, sagte der mit der Sache beauftragte Anwalt. bwin sieht der Klage gelassen entgegen.
Die Omnia Communication-Centers, die in Österreich Online-Unterhaltungsspiele anbietet, habe das sofortige Verbot für bwin beantragt, Online-Glücksspiele in Österreich anzubieten, solange bwin über keine entsprechende Konzession dafür verfüge. bwin biete Glücksspiele bisher nur auf Grundlage einer Konzession der Regierung von Gibraltar an, die nach Ansicht der Omnia Communication-Centers in Österreich keine Gültigkeit besitze.
Omnia sieht sich in ihrer Haltung auch durch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 6. März in der Rechtssache Placanica bestätigt. Dieses stelle klar, dass das österreichische Glücksspielgesetz, das für das Anbieten im Inland eine nationale Konzession verlange, dem europäischen Gemeinschaftsrecht entspricht. "Wer in Österreich Glücksspiele anbieten will, muss sich daher auch hier zu Lande um eine Konzession bemühen", bemerkte Omnia.
bwin sieht der Klage gelassen entgegen
bwin sieht der Klage gelassen entgegen. Das Unternehmen sehe sich in einer "sehr komfortablen Rechtslage", die Geschäftsbasis sei durch die jüngsten auch aus Brüssel gesteuerten Entwicklungen im europäischen Glücksspielmarkt und den Äußerungen der EU-Kommission gestärkt, sagte bwin-Sprecherin Karin Klein zur APA. Ein Beispiel für die Stärkung der Rechtsposition von bwin sei auch das jüngste Placanica-Urteil.
Die Omnia Communication-Centers war im Vorfeld der nun eingebrachten Klage bereits strafrechtlich gegen bwin vorgegangen und hatte über die Kanzlei des ehemaligen Justizministers Dieter Böhmdorfer im Dezember 2006 bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige eingebracht. Die Vorwürfe lauteten auf Umgehung der Steuerpflicht in Österreich und Glücksspiel ohne Konzession. Böhmdorfer hatte vor der Anzeige bereits im Oktober 2006 eine Sachverhaltsdarstellung an das Bundeskriminalamt geschickt.
(apa/red)

