Nächste Hürde für den GAK: Liga beruft gegen Einstweilige Verfügung der Grazer
- Protestkomitee behandelt auch Sechs-Punkte-Abzug
- Keine Schadenersatzforderung seitens der Liga
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Die Bundesliga wird heute beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz den angekündigten Einspruch gegen die in der Vorwoche verhängte Einstweilige Verfügung des GAK einlegen. Weiters soll noch im Protestkomitee der Liga der von GAK-Masseverwalter Norbert Scherbaum eingebrachte Einspruch gegen den von der FIFA auferlegten Sechs-Punkte-Abzug behandelt werden.
Der insolvente Bundesligist GAK hatte beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz einen Einspruch gegen die in dieser Saison von den Bundesliga-Senaten 1 und 5 aberkannten 28 Punkte eingebracht. Per Einstweiliger Verfügung war dieser Protest am 28. März gewährt worden, die Liga hatte danach 14 Tage Zeit, Rekurs anzumelden.
"Wir hoffen, dass die Entscheidungsfindung auch diesmal ähnlich zeitnah wie im Falle der Einstweiligen Verfügung erfolgt", erklärte Bundesliga-Vorstand Georg Pangl. Dem Antrag des GAK war in der Vorwoche noch am selben Tag stattgegeben worden. Beim nun wieder aufgerollten Verfahren wird die Liga durch den Wiener Rechtsanwalt Gottfried Zandl vertreten.
Weiters wird das Protestkomitee der Liga in einer Sitzung den schriftlich von Masseverwalter Scherbaum eingebrachten Protest gegen den Abzug von sechs Punkten behandeln. Diese Entscheidung gilt als besonders heikel, hatte doch die FIFA diese Strafe wegen einer Klage des ehemaligen GAK-Spielers Daniel Kimoni erwirkt.
Bezüglich des 22-Punkte-Abzugs für den GAK wegen Versäumnissen aus dem Lizenzierungsverfahren liegt der Bundesliga nach eigenen Angaben noch kein Protest der Grazer vor.
Noch keine Schadenersatzforderung
Pangl bestätigte auch, dass in einem "konstruktiven Gespräch" zwischen Liga-Präsident Martin Pucher und Scherbaum festgelegt wurde, dass die Bundesliga bis auf weiteres auf eine Schadenersatzforderung gegen die Grazer verzichten werde.
"Dies heißt jedoch nicht, dass damit auch die Klubs aufgefordert werden, ihre möglichen Forderungen zurückzuziehen", meinte Pangl. In dieser Hinsicht gebe es keine Weisung von Seiten der Bundesliga.
(apa/red)
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