Kürzung der Emissionsrechte durch die EU:
Pröll schließt gerichtlichen Einspruch aus
- Kürzung laut Umweltminister geringer als geplant
- Schaden für Industrie sieht Pröll "jetzt noch nicht"

·voestalpine droht mit Investitionsabzug
Grund: Die Kürzung der Emissionsrechte für CO2
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EU kürzt Emmissions- rechte für Österreich
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Österreich wird gegen die Kürzung der Emissionsrechte durch die EU-Kommission keinen gerichtlichen Einspruch einlegen. Österreich sei noch glimpflich davon gekommen und denkt nicht daran, die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzufechten, sagte Umweltminister Josef Pröll am Rande einer Auslandsreise mit Bundespräsident Heinz Fischer in Seoul.
Ursprünglich habe die EU-Kommission die Emissionsrechte um 2,7 Mio. Tonnen kürzen wollen. Österreich habe Brüssel durch die Vorlage der neuen Klimastrategie jedoch noch überzeugen können, dass das Kontingent nur um 2,1 Mio. Tonnen reduziert werde. Einen Schaden für die Industrie sieht Pröll durch die jetzige Kürzung "noch nicht" - auch wenn er einräumte, dass das Kontingent nun "hart an der Grenze" liege.
Österreich im besten Drittel
Bei anderen Länder sei die EU-Kommission aber noch restriktiver vorgegangen. Österreich liege bei der Bewertung der Nationalen Allokationspläne (NAP) im besten Drittel der EU-Mitgliedstaaten, in zwei Fällen reduzierte die Kommission die Obergrenzen um rund die Hälfte. "Das sind wir schon wesentlich besser ausgestiegen", so Pröll.
Wie die neuerliche Kürzung zwischen den Industriebranchen und der E-Wirtschaft aufgeteilt werden soll, ist noch unklar. Pröll will mit der Industrie nach Ostern die Aufteilung der neuen Kontingente diskutieren. Aus dem Büro von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hieß es, man werde hier in Koordinierung mit dem Umweltministerium vorgehen. Nächste Woche würden weitere Details besprochen werden.
Ziel ist es laut Umweltministerium, den geänderten Zuteilungsplan bis Ende April nach Brüssel zu schicken und bis Ende Mai gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium die entsprechenden Verordnungen zu erlassen.
(apa/red)
