Oberstes Gericht legt sich quer: Insassen von Guantanamo Haftanfechtung verweigert
- Gefangene wollten sich gegen ihre Haftstrafe wehren
- Urteil wichtiger Sieg für Bush & Krieg gegen Terror

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2006 im Kampf gegen Terrorismus missbraucht
Der Oberste Gerichtshof der USA hat es abgelehnt, sich mit einer Klage von Guantanamo-Häftlingen zu befassen. Die auf dem US-Stützpunkt auf Kuba festgehaltenen Terrorverdächtigen hatten verlangt, vor US-Bundesgerichten gegen ihre Haft klagen zu dürfen. Das Urteil fiel denkbar knapp mit drei Gegenstimmen.
Das aus sieben Richtern bestehende Gremium erklärte, sie werde sich nicht wie gefordert mit der Verfassungsmäßigkeit eines umstrittenen Anti-Terror-Gesetzes aus dem vergangenen Jahr beschäftigen. In dem Gesetz wird den US-Gerichten die Zuständigkeit für Ausländer abgesprochen, die außerhalb der Vereinigten Staaten als "feindliche Kämpfer" festgehalten werden. Die US-Regierung hat den Terror-Verdächtigen diesen Status gegeben und verwehrt ihnen damit die Rechte als Kriegsgefangene.
Das Urteil gilt als wichtiger Sieg für Präsident George W. Bush und sein Vorgehen im so genannten Krieg gegen den Terror. Bushs Ende 2006 in Kraft getretenes Gesetz zum Umgang mit Gefangenen erlaubt der Regierung ausdrücklich, Terrorverdächtige vor Militärtribunale anstatt vor ordentliche Gerichte zu stellen. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof den Umgang mit den Häftlingen in Guantanamo wegen mangelnder Rechtsgrundlage als illegal bezeichnet und damit Bush unter Zugzwang gebracht, das bestehende Anti-Terror-Gesetz vorzulegen.
Die Antragsteller wollten von den höchsten Richtern überprüfen lassen, ob die in Guantanamo festgehaltenen Terrorverdächtigen das Recht haben, vor einem ordentlichen Gericht in den USA gegen ihre Inhaftierung zu klagen. Dieses Recht verwehrt ihnen die US-Militärjustiz, die nun für die Gefangenen zuständig ist und diese in eigens eingerichteten Militärtribunalen aburteilen will.
Auch ein US-Berufungsgericht hatte im Februar ein Urteil bestätigt, wonach Guantanamo-Gefangene ihre Inhaftierung nicht vor zivilen Gerichten anfechten können und die Gerichte nicht über die Rechtmäßigkeit der Militärhaft befinden können. Im Zentrum des Streits stand das in der US-Verfassung garantierte Grundrecht, das Menschen vor einer unrechtmäßigen Inhaftierung schützen soll.
Das erste der Militärtribunale war in der vergangenen Woche mit einem Schuldspruch gegen den australischen Taliban-Sympathisanten David Hicks zu Ende gegangen. Derzeit sitzen noch etwa 385 Gefangene in Guantanamo ein. Menschenrechtler und politische Gegner von Präsident Bush halten die praktizierte Inhaftierung der Terrorverdächtigen für illegal.
(apa/red)
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