Freitag, 6. April 2007

Zu viel Hitze: Explosion von Feuerwerks-
pulver fordert fünf Verletzte in Kärnten

  • Die Männer wollten Signalpatronen neu beladen

Bei Vorbereitungsarbeiten für das österliche Böller-Schießen sind in St. Margareten im Kärntner Rosental fünf Männer zwischen 22 und 39 Jahren zum Teil schwer verletzt worden. Sie befüllten laut Polizeiangaben Signalpatronen mit Schwarzpulver, als es zu einer heftigen Detonation kam. Alle fünf mussten in Krankenhäuser gebracht werden.

Insgesamt waren auf einem Anwesen sechs Männer mit dem Befüllen der Signalpatronen beschäftigt, als sich das Unglück ereignete. Auslöser dürfte laut ersten Untersuchungen Hitzestau und Funkenflug gewesen sein. Dadurch explodierten die Patronen und eine größere Menge Schwarzpulver. Die Druckwelle war so groß, dass mehrere Männer zu Boden geschleudert wurden.

Drei der Betroffenen erlitten schwere Verbrennungen, zwei kamen mit leichteren davon. Der sechste Mann blieb unversehrt. Die Verletzten wurden von Rettungskräften erstversorgt und dann nach Klagenfurt ins LKH beziehungsweise ins Unfallkrankenhaus gebracht. Die zwei Leichtverletzten wurden am Freitag nach Hause entlassen. Die Polizei untersucht jetzt, ob ein fahrlässiges Handeln vorliegt.

Dass der alte Brauch des Böller-Schießens eine gefährliche Angelegenheit ist, wurde in Kärnten in den vergangenen Jahren öfters auf tragische Weise bewiesen. Vor drei Jahren hatte ein 53-jährige Bauer aus St. Filippen bei Brückl (Bezirk St. Veit/Glan) dabei ein Auge verloren, das zweite wurde schwer beeinträchtigt. Am Ostersonntag 1999 wurde ein 31-jähriger Arbeiter aus St. Veit beim Hantieren mit einem Böller in Lölling so schwer verletzt, dass er wenige Stunden später starb. Der Mann hatte einen selbst angefertigten Eisenböller abgefeuert und wurde dabei vom Holzpfropfen im Gesicht getroffen.

Die Sicherheitsdirektion Kärnten verweist schon seit Jahren darauf, dass das extrem gefährliche, eigenhändige Wiederladen von Metallböllerpatronen sowie das Verwenden der alten "Schießbecher" ("Eisenböller") verboten ist. Erlaubt ist das Böller- Schießen nur unter Verwendung von Böller(Salut)kanonen mit Böllerpatronen sowie von Sicherheitsböllern mit einer Papphülle, die einen Knallsatz von nicht mehr als sieben Gramm Schwarzpulver enthalten und eine Zündschnur mit einer Brenndauer von mindestens sechs Sekunden aufweisen.

Für das Böller-Schießen ist die Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise der Bundespolizeidirektion erforderlich. Außerdem sind alle angeordneten Sicherheitsauflagen einzuhalten. Im Fall einer Zuwiderhandlung können Geldstrafen von mehr als 2.000 Euro oder Arrest bis zu sechs Wochen verhängt werden. Nicht genehmigungspflichtig ist hingegen das Karbid-Schießen.

(apa/red)

6.4.2007 12:46