Tempo 100-Strafen werden zurückgezahlt: Antrag bei Bezirkshauptmannschaft reicht
- Verstöße gegen die StVO sind davon nicht betroffen
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·So regeln Bundes- länder Tempo 100
Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Kärnten, Tirol
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UMFRAGE: Sind Sie für oder gegen Tempo 100?
Jene Temposünder, die in dieser Wintersaison gegen den "Feinstaub-Hunderter" auf den Autobahnen im Großraum Graz, verstoßen haben, müssen auf der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag stellen, um das Geld für die Strafmandate zurückzubekommen. Darauf einigte sich die steirische Landesregierung auf Antrag von Umweltlandesrat Manfred Wegscheider (S). Das Prozedere stehe in groben Zügen, sagte der Landesrat, Details müssten noch ausgearbeitet werden. Nach dem derzeitigen Erhebungsstand sind rund 9.500 Fälle anhängig.
Dies gelte allerdings nur für die Verstöße gegen das Temoplimit auf Grund des Immissionsschutzgesetzes Luft. Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) im betreffenden Zeitraum seien davon ausgenommen. Im Schnitt hätten die Strafen rund 50 Euro betragen, sagte Wegscheider. Man habe sich für die Vorgangsweise mit den Rückerstattungsanträgen entscheiden, weil Lenkererhebungen zu aufwendig wären. Der ganzen Sache vorausgegangen war die Aufhebung der Tempo-100-Regelung wegen mangelhafter Kundmachung durch den UVS. (APA/red)
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