BAWAG-Schadenersatzprozess vorläufig beendet: Harte Vorwürfe gegen Verzetnitsch
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Von 9.00 bis 11.00 Uhr war die zweite Verhandlungsrunde im Schadenersatz-Prozess gegen die ehemaligen BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler, vier weitere frühere Vorstandsmitglieder, den Ex-BAWAG-Aufsichtsratpräsidenten Günter Weninger und den ehemaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetntisch anberaumt. Knapp vor 17 Uhr verkündete Richter Norbert Psenner im Wiener Handelsgericht die Entscheidung, das Verfahren "vorerst" zu schließen, nachdem vor allem die Anwältin der ÖGB-eigenen "Schuldenholding" AVB (Anteilsverwaltung BAWAG), Gerda Kostelka-Reimer, mit stundenlangen Ausführungen zu ihren Schriftsätzen ihren Standpunkt erörtert hatte.
Die AVB hatte die frühere BAWAG-Spitze geklagt, weil für sie fest steht, dass diese durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten für die finanzielle Misere verantwortlich waren. Kostelka-Reimer weitete ihre Vorwürfe gegen Elsner & Co in teils deftigen Worten ("eine Riesenschweinerei!") aus. Diese hätten im Zeitraum 1995 bis 2000 "mehrere verbotene spekulative Totalverluste" gebaut: "Die Bank stand 2000 vor dem Ruin! Das ist die Wahrheit!" Die Vorstandsmitglieder wären "entweder total unfähig, eine Bank zu führen, oder kriminell" gewesen.
Flöttl-Darlehen "glatte Schenkung"
Noch im Jahr 2002 hätten die BAWAG-Verantwortlichen dem Spekulanten Wolfgang Flöttl 76 Mio. Euro in Form eines Kredits überlassen, obwohl bekannt gewesen sei, dass dieser "konkursreif" war, so die Anwältin. Sie bezeichnete das Darlehen daher als "glatte Schenkung".
Schwere Vorwürfe gegen Verzetnitsch
Weninger und Verzetnitsch legte Kostelka-Reimer zu Last, "derartige Vorstände im Unternehmen gelassen zu haben, obwohl sie am finanziellen Wohlergehen der Bank nicht interessiert gewesen sind". Besonders hart ging sie mit dem früheren ÖGB-Chef ins Gericht: Dieser habe "sich damit abgefunden, dass der Vorstand rechtswidrig handelt, weil er ein 'Abarbeiten' der Verluste erwartet hat, die zwangsläufig mit außerbilanziellen Geschäften verbunden gewesen wären".
Verzetnitsch habe dazu beigetragen, dass Elsner und Weninger die Bank "in Grund und Boden gewirtschaftet" hätten. Er habe damit "das Vermögen des ÖGB verschleudert", so die AVB-Vertreterin in Richtung Verzetnitsch. Wäre dieser rechtzeitig eingeschritten, hätte verhindert werden können, dass Elsner noch eine vorzeitige Abfindung von sieben Millionen Euro zugestanden bekam, sagte Kostelka-Reimer.
Abweisung der Klage gefordert
Die Rechtsvertreter der Beklagten wiesen diese Aussagen in ähnlich deutlichen Worten, wenn auch weniger langatmig zurück. Verzetnitschs Anwalt Georg Schima ortete in der Klage "eine Vergewaltigung des österreichischen Schadenersatzrechtes, dass es mir die Nackenhaare aufstellt." Er und seine Kollegen bezeichneten das Klagsbegehren als unschlüssig und unverständlich. Sie bestritten die aktive Klagslegitimation der AVB. Darüber hinaus seien die geltend gemachten Ansprüche verjährt. Sie verlangten daher die Abweisung der Klage.
Ob der Senat dem nachkommen oder sich in ein umfangreiches Beweisverfahren einlassen wird - Kostelka-Reimer nominierte zahlreiche Zeugen und beantragte die Beiziehung eines Buchsachverständigen - wird schriftlich entschieden. Sollten die drei Richter zur Überzeugung gelangen, dass die vorgebrachten Argumente der Klägerin sowie der Beklagten einen weiteren Verhandlungstag erfordern, wird eine weitere Tagsatzung anberaumt.
Prozess kostet Umengen
Fest steht jedenfalls, dass der Zivilprozess bereits jetzt Unsummen verschlungen hat. Allein die angefallenen Anwaltskosten dürften sich insgesamt bereits bei annähernd einer Million Euro bewegen. Die beteiligten Anwälte haben laut Tarifordnung Anspruch auf 3.142 Euro pro Verhandlungsstunde, die erste können sie sogar mit 6.294 Euro in Rechnung stellen.
(apa/red)
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