Erben von Grund auch weiter nicht steuer-frei: Künftig wird Grunderwerbsteuer fällig!
- Ministerium verweist auf "Grundsteuer-Äquivalent"
- Grunderwerbsteuer für nahe Verwandte liegt bei 2%
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Das Erben von Grund wird auch nach dem Auslaufen der Erbschaftssteuer nicht steuerfrei. Laut einem Zeitungsbericht wird nach dem 31. Juli 2008 bei Immobilien statt der Erbschaftssteuer die Grunderwerbsteuer fällig. Grund dafür ist ein bisher kaum beachteter Passus im Grunderwerbsteuer-Gesetz.
Die Grunderwerbsteuer wird fast genau gleich berechnet wie die Erbschaftssteuer, schreibt die "Wiener Zeitung". Bemessungsgrundlage ist in beiden Fällen der dreifache Einheitswert. Bei der Grunderwerbsteuer liegt der Steuersatz für nahe Verwandte bei 2 Prozent, für alle anderen Personen bei 3,5 Prozent. Bei der Erbschaftssteuer liegt der Steuersatz für nahe Verwandte zwischen 2 und 3 Prozent. Steuerexperten sprechen deshalb auch davon, dass "de facto die Erbschaftssteuer über die Hintertür zurückkommt", heißt es in dem Zeitungsbericht.
Das Finanzministerium verweist darauf, dass im Rahmen von Immobilien-Erbschaften schon bisher zusätzlich zur Erbschaftssteuer ein so genanntes "Grundsteuer-Äquivalent" eingehoben wurde. Deshalb sei es nur logisch, wenn Erbschaften in Zukunft - nach Auslaufen der Erbschaftssteuer - der Grunderwerbsteuer unterliegen würden.
Das Grundsteuer-Äquivalent hängt jedoch an der Erbschaftssteuer. Mit dem Kippen der Steuer durch den VfGH fällt es ebenfalls weg. (apa/red)
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