Donnerstag, 29. März 2007

Nationalrat entschied über Naturalrestitution: Frist für Entschädigungsanträge verlängert

  • Plenum verabschiedet auch Verbot für Asbestimporte

Der Nationalrat hat am Ende seiner gut elfstündigen Sitzung die Frist für Anträge auf Naturalrestitution nach dem Entschädigungsfondsgesetz einstimmig verlängert. Objekte, die durch das NS-Regime entzogen wurden und jetzt im öffentlichen Eigentum stehen, können nun von den ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben noch bis Ende 2007 zurückgefordert werden. Darüber hinaus wurde klar gestellt, dass eine nachträgliche Naturalrestitution auch dann möglich ist, wenn Anspruchsberechtigte bereits Leistungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds erhalten haben.

Im Klartext: Wenn beispielsweise für ein Kunstobjekt bereits finanziell entschädigt wurde, kann statt dessen nun auch das Objekt selbst eingefordert werden. Sollte es zugesprochen werden, müsste die bereits erhaltene Zuwendung aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds refundiert werden.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer begründete die Verlängerung der Frist damit, dass mehrere Gebietskörperschaften die entscheidungsbefugte Schiedsstelle erst im Laufe des Jahres 2006 eingesetzt hätten bzw. das erst jetzt täten. Bis Ende dieses Jahres würden aber alle Anträge entschieden sein. 2008 könnten die Auszahlungen erfolgen, so Prammer.

Ebenfalls verabschiedet wurde ein Importverbot für Asbestabfälle ab Jahresmitte, nachdem entsprechende Einfuhren vor allem aus Italien zuletzt stark zugenommen haben. Schließlich wurde ein Visa-Abkommen mit Ungarn abgeschlossen, wonach Sichtvermerke auch vom jeweiligen Nachbarland ausgestellt werden können, wenn einer der beiden Staaten an einem Standort keine Vertretungsbehörde besitzt. (apa)

29.3.2007 22:46