Donnerstag, 29. März 2007

Kindergeld-Rückforderung: Kdolsky wegen Zuverdienst-Überschreitung für Stichproben

  • "Die Rechtsstaatlichkeit muss eingehalten werden"
  • PLUS: Kommt es zu Klage von Haupt gegen Kdolsky?

Familienministerin Kdolsky will in der Debatte um Kindergeld-Rückforderungen wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenzen Stichproben durchführen. Das sagte die Ministerin während der Nationalrats-Debatte um die von Rot-Schwarz geplante Flexibilisierung des Kindergeldes im Parlament in Wien. "Wir verlangen, dass die Rechtsstaatlichkeit eingehalten wird", sagte die Ministerin.

SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl sprach von einem "Willkürakt" des früheren Sozialministers Haupt, die Opposition verlangte unisono eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze, wenn auch mit unterschiedlichen Konzepten.

Kdolsky sagte, die Rechtslage sei prinzipiell so, dass im Falle einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze das Kindergeld zur Gänze zurückgefordert werden könne, bei geringfügiger Überschreitung um maximal 15 Prozent könne von der Rückforderungen abgesehen werden. Zu den von ihr angedachten Stichproben sagte Kdolsky: "Geltendes Recht ist geltendes Recht und als österreichischer Staatsbürger halte ich mich daran".

Die ehemalige Sozialministerin Haubner verwehrte sich gegen das Wort "Chaos". Auch die Wortmeldung von Ministerin Kdolsky, die Haupt eine "grobe Fahrlässigkeit" attestiert hatte, wies sie zurück. Die Zuverdienstgrenze bezeichnete sie als "Barriere", die man beseitigen sollte. Die von Rot-Schwarz geplante Flexibilisierung sei ein "halbherziges Modell", weil eben jene Barriere weiterhin bestehe.

Die geplante Flexibilisierung der Kindergeldes sieht vor, dass man künftig zwischen dem bisherigen Modell von 36 Monaten zu je 436 Euro oder einer Bezugsdauer von 18 Monaten zu je 800 Euro wählen kann. (apa)

29.3.2007 16:33