Causa Horngacher: Entscheidung über Anklage fällt vermutlich noch vor Ostern
- Wiener Polizeigeneral in Bawag-Affäre im Zwielicht
- Staatsanwalt König ins Justizministerium befördert

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Die Entscheidung, ob der außer Dienst gestellte Wiener Landespolizeikommandant Roland Horngacher wegen Amtsmissbrauchs und Geschenkannahme durch Beamte angeklagt wird, dürfte noch vor Ostern fallen. Dies deutete Werner Pleischl, der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, im Gespräch mit der APA an.
Derzeit liegt der genehmigungspflichtige Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien bei der OStA, wo er laut Pleischl noch ein bis zwei Tage geprüft wird. Der geheime, der Amtsverschwiegenheit unterliegende Bericht enthält entweder die "Rohfassung" einer gegen Horngacher gerichteten Anklageschrift oder den begründeten Vorschlag, die Anzeigen gegen den Polizeigeneral zurückzulegen und das seit geraumer Zeit anhängige Strafverfahren - Horngacher wurde am 9. August 2006 vom Dienst suspendiert - einzustellen.
"Wir werden die Unterlagen danach umgehend dem Ministerium vorlegen", sagte Pleischl. Dort werden diese ein weiteres Mal geprüft und - sollte es keine Einwände geben - das Vorhaben der Anklagebehörde abgesegnet, was "grünes Licht" für einen Prozess gegen Horngacher bedeuten könnte. Wie Pleischl erklärte, benötige das Ministerium für diese Arbeit erfahrungsgemäß "wenige Tage".
König will Fall weiter betreuen
Der für die Causa Horngacher zuständige Staatsanwalt Friedrich König steht unterdessen vor einem Karrieresprung: Er wurde soeben per 1. April ins Justizministerium berufen, wo er bei der legistischen Umsetzung der Strafprozessreform mitarbeiten soll. Formell behält er vorerst jedoch seinen Dienstposten bei der Staatsanwaltschaft.
"Sollte es zu einer Verhandlung gegen Horngacher kommen, wird König selbstverständlich die Anklagevertretung übernehmen", meinte der Sprecher der Anklagebehörde, Gerhard Jarosch, auf APA-Anfrage. Eine fundierte Prozessbetreuung wäre damit garantiert, allfällige Verzögerungen im Verfahrensablauf ausgeschlossen, so Jarosch. König wird auch einige andere brisante Fälle - darunter die bereits "prozessreife" Visa-Affäre - beibehalten.
Zahlreiche Vorwürfe gegen Horngacher
In Bezug auf Horngacher hatte König zahlreiche strafrechtlich relevante Vorwürfe zu beleuchten. So soll der vormalige Leiter der Wiener Wirtschaftspolizei vom ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner zwischen 2000 und 2004 Reisegutscheine des früher gewerkschaftseigenen Reisebüros Ruefa von insgesamt über 8.000 Euro erhalten und teilweise auch eingelöst haben. Daneben steht der Verdacht im Raum, Horngacher habe Elsner aus geheimen Polizeiberichten Exklusiv-Informationen über Geschäftspartner beschafft.
Weiter soll ein Spielhallenbetreiber dem Polizeigeneral einen Pkw zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt haben. Außerdem soll Horngacher Anfang Juni 2006 dem "profil"-Journalisten Emil Bobi auf seinem Laptop gespeicherte Audio-Dateien einer richterlich genehmigten, geheimen Telefonüberwachung vorgespielt haben.
Die Affäre um Horngacher war ursprünglich mit einer gegen unbekannte Täter eingebrachten Anzeige ins Rollen gekommen. Darin wurde der Verdacht erhoben, der Termin für eine Razzia im Rotlicht-Milieu sei von der Spitze der Polizei vorab der Presse bekannt gegeben worden. Behauptet wurde auch, dieselbe "undichte Stelle" habe die geheimen Einvernahmeprotokolle des in eine Kokain-Affäre verwickelten Austropoppers Rainhard Fendrich NEWS zugespielt.
Erst im Zuge der Ermittlungen des im Innenministerium angesiedelten Büros für Interne Angelegenheiten (BIA) war der Name Horngacher ins Spiel gekommen, der - was der General umgehend zurückwies - diese Amtsgeheimnisse preisgegeben haben soll. Auch die in weiterer Folge bekannt gewordenen, immer massiveren Vorwürfe hatte Horngacher von Anfang an als haltlos zurück gewiesen. (apa/red)
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