Donnerstag, 29. März 2007

Streit um Kindergeld-Rückforderungen: Haupt überlegt jetzt Klage gegen Kdolsky

  • Ex-Sozialminister: "Mütter verunsichern ist zu wenig"
  • Rückforderungen: Möglich oder nicht durchführbar?

Der frühere Sozialminister Herbert Haupt überlegt eine Klage gegen Familienministerin Andrea Kdolsky. Grund ist die Kritik von Kdolsky an einer Weisung von Haupt aus dem Jahr 2002, nach der Kindergeldbezieher, die über der Zuverdienstgrenze lagen, trotzdem das Kindergeld nicht zurückzahlen brauchten. Kdolsky hatte daraufhin Haupt "grobe Fahrlässigkeit" vorgeworfen und gemeint, wenn jemand in der Privatwirtschaft so handelte, wäre dies "fahrlässige Krida". Haupt reagierte schwer verärgert, sprach von nicht haltbaren Behauptungen der Familienministerin. "Einen Pallawatsch anrichten und Mütter zu verunsichern", sei zu wenig.

Kdolsky sollte sich zuerst einmal "ordentlich informieren und sich dann in der Sache vertraut machen. Meine Weisung war weder von Anfang an rechtswidrig noch habe ich ein Chaos hinterlassen". Im Gegenteil sei es ihm darum gegangen, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen.

Die damals von ihm getroffenen Maßnahmen seien nichts anderes als eine "Hilfestellung für jene" gewesen, "die sich bemüht haben, die Rahmenbedingungen einzuhalten, aber aus steuerrechtlichen Grünen geringfügige Überschreitungen der Zuverdienstgrenze" gehabt hätten.

Haupt: "Die einzige, die wirklich das System heute maßgeblich negativ beeinflusst, ist Kdolsky. Sie verunsichert die Leute". Vielleicht sollte sich Kdolsky "um das kümmern, was dringend notwendig ist, nämlich die Familien. Gerade sehr viele Alleinerzieher sind gezwungen, Teilzeitbeschäftigungen anzunehmen, um nicht endgültig zu verarmen. Ich bin nach wie vor ein Anhänger, dass die Zuverdienstgrenze ein Blödsinn ist".

Eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze würde keinesfalls an der Finanzierung scheitern. "Statt wegen 500 Fällen, die damals geringfügig die Zuverdienstgrenze überschritten haben, ein riesiges Kontrollsystem aufzubauen, bin ich überzeugt, dass es gescheiter ist, den Familien Geld zu geben", so der frühere FPÖ-Sozialminister.

Rückforderungen: Möglich oder nicht durchführbar?
Die Frage der Rückforderung von Kindergeld bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze entzweit die Juristen. Wolfgang Mazal von der Universität Wien schloss Rückforderungen aus. Die Überschreitungen seien zwar "rechtswidrig", aber "die Rechtsordnung gibt hier im Interesse der Rechtssicherheit Vorrang vor der Rechtsrichtigkeit. Bei unveränderter Rechtslage gibt es keine Rückforderungen".

Seine Kollegin Michaela Windisch-Graetz meinte hingegen, eine Exekution wäre hier sehr wohl möglich. Man könne hier nicht aus übergeordneten Grundsätzen handeln. Und der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sagte in der "Presse", die Weisung von Haupt könnte sogar strafrechtliche Folgen haben.

Wenn Haupt gewusst habe, dass es Rückzahlungsverpflichtungen gegeben habe, er aber dies mit einer Weisung verhindern wollte, dann läge Amtsmissbrauch vor. Laut Mayer könnte sich auch die jetzt zuständige Familienministerin Kdolsky strafbar machen, wenn sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Rückzahlung des Kindergelds einfordert. Auch das verdiene jedenfalls eine genaue strafrechtliche Prüfung, so Mayer.

Kdolsky bleibt gelassen
Kdolsky sieht die Klagsdrohung Haupts gelassen. Ihr Pressesprecher Jürgen Beilein erklärte, "wir sehen einer Klage gelassen entgegen. Wir kümmern uns weniger um die Klage als darum, Rechtssicherheit für die Familien herzustellen, die verunsichert sind. Wir wollen rasch eine Lösung finden".

Auf die Frage, wie diese Lösung aussehen könnte, gab sich Beilein zurückhaltend. "Wir bitten noch um etwas Geduld". Darauf angesprochen, ob im Sinn einer fairen Lösung bei einer eventuellen Nicht-Rückforderung jene, die sich an die Gesetze gehalten haben, nachträglich belohnt werden könnten, winkte er ab. Derzeit werde die Toleranzüberschreitung - also 15 Prozent über der Zuverdienstgrenze - geprüft. Und dann müsse man abwägen, ob Rückforderungen den administrativne Aufwand rechtfertigen würden.

(apa/red)

29.3.2007 11:57