Montag, 26. März 2007

Akademie sorgt weiter für Zwistigkeiten: Streit Kabas gegen Stadler nimmt kein Ende

  • Kabas hält Statutenänderung für "satzungswidrig"
  • Stadler: "Wirrer Kabas-Beschluss nicht judizabel"

FPÖ-Volksanwalt Hilmar Kabas rechtfertigt seine Klage gegen die Freiheitliche Akademie damit, dass die Statutenänderung durch Ewald Stadler satzungswidrig gewesen sei. "Da ist etwas passiert, was ich so nicht hinnehme", meinte der Finanzreferent der Akademie im Gespräch mit der APA. Bei dem neuen Streit zwischen FPÖ-Spitze und Stadler geht es darum, dass die Statuten der Akademie insofern geändert wurden, als nunmehr auch Nicht-FPÖ-Mitglieder dem Verein beitreten können und damit auch der kürzlich aus der Partei ausgetretene Stadler Mitglied bleiben kann.

Kabas will das nicht hinnehmen und klagt. Angesichts der von Stadler vollzogenen "Operation" sei ihm "nichts anderes übrig" geblieben, so der Volksanwalt. Aus seiner Sicht kann eine Statutenänderung nur von der Hauptversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden und nicht per Umlaufbeschluss, wie das Stadler gemacht habe. Dass es nun bei der Hauptversammlung zu einer Kampfabstimmung kommt, glaubt Kabas dennoch nicht: "Wild wird es nicht."

Am Programm der Hauptversammlung stehen dem Rechnungsabschluss auch die Wahl des Präsidenten und des Vorstands. Stadlers Funktionsperiode endet laut Vereinsregisterabzug am 24. April. Nach Meinung Kabas sind rund 14 Leute stimmberechtigt. Eingeladen seien aber auch Nicht-Vereinsmitglieder, womit es letztlich um das "Stimmenverhältnis" gehe, meinte er.

Der FP-Bürgeranwalt vertritt die Meinung, dass mit Ende der Parteimitgliedschaft auch die Vereinsmitgliedschaft endet, was auf Stadler zutreffen würde. Dieser wäre damit nicht mehr stimmberechtigt. Nicht-Mitglieder könnten zwar Funktionen im Verein ausüben, aber nicht zum Präsidenten gewählt werden, so der Volksanwalt weiter. Beim Finanziellen gehe es grob geschätzt um 250.000 Euro netto, sagte Kabas. An eine Auflösung des Vereins seitens der FPÖ sei nicht gedacht.

Stadler: "Wirrer Kabas-Beschluss"
In einer Entgegenung an das Bezirksgericht Innere Stadt bezeichnet Stadler den von Kabas beantragten Beschluss in Zusammenhang mit der Statutenänderung der Freiheitlichen Akademie als "wirr" und "nicht judiziabel". Demnach habe die klagende Partei (Kabas, Anm.) beantragt, "dass es die beklagte Partei zu unterlassen habe, 'und Unterlassung Umlaufbeschlüsse zu fassen'". Es sei auch nicht erkennbar, "was mit der im Antrag angeführten 'Rechtskraft der Klage auf Anfechtung des Beschlusses' gemeint sein soll", schreibt Stadler.

Inhaltlich argumentiert Stadler den Umlaufbeschluss, mit dem die Statuten der Akademie geändert wurden, unter anderem damit, dass es in der Freiheitlichen Akademie "seit Jahren immer wieder Beschlüsse gegeben" habe, die "im Umlaufwege gefasst wurden". So seien beispielsweise Beschlüsse über den Verkauf von Liegenschaften im Umlauf beschlossen worden. Kabas ist wiederum der Meinung, dass eine Statutenänderung nur von der Hauptversammlung beschlossen werden kann.

Bei dem Streit geht es darum, dass die Statuten der Akademie insofern geändert wurden, als nunmehr auch Nicht-FPÖ-Mitglieder dem Verein beitreten können und damit auch der kürzlich aus der Partei ausgetretene Stadler Mitglied bleiben kann. Beschlossen wurden die Statutenänderung mit Zweidrittelmehrheit schon am 19. Jänner, Stadler trat aus der Partei erst am 7. März aus.

Die "Verschränkungsnotwendigkeit" zwischen Akademie- und Partei-Mitgliedschaft - wie von Kabas vorgebracht - sieht Stadler als nicht mehr gegeben an, zumal die Akademie "auch nicht mehr Vorfeldorganisation der FPÖ" sei. Die Akademie wurde - nach Darstellung Stadlers hinter seinem Rücken - durch ein neues FPÖ-Bildungsinstitut ersetzt. Der neue Verein, dessen Präsident Kabas ist, wurde am 14. Dezember 2006 gegründet.

(apa/red)

26.3.2007 19:29