Montag, 19. März 2007

Strafverfolgung über EU-Grenzen möglich: Strafzettel können Monate später kommen

  • Rückwirkende Eintreibung durch lange Verjährung
  • In vielen Staaten fehlen noch gesetzliche Regelungen

Ab kommenden Donnerstag tritt der EU-Rahmenbeschluss in Kraft, der die grenzüberschreitende Strafverfolgung ermöglicht. Wesentliche Neuerung dabei: In einem anderen EU-Staat ausgestellte Strafzettel werden nun bis nach Hause nachgeschickt.

Wer in einem EU-Land Gesetze übertreten hat, die eine Geldstrafe von mindestens 70 Euro nach sich ziehen, muss damit rechnen, dass diese Strafe auch zu Hause eingetrieben wird. Umgekehrt können künftig auch ausländische Autofahrer in ihrer Heimat zur Kassa gebeten werden, die in Österreich zum Beispiel bei der Section Control zu schnell gefahren sind.

Gesetze noch nicht verabschiedet
Eigentlich geht es bei dem EU-Rahmenbeschluss um eine generelle Übereinkunft. Dafür müssen in Österreich entsprechende Novellen im Justizstrafrecht und im Verwaltungsstrafrecht ausgearbeitet werden. Ersteres ist bereits erledigt, der entsprechende Entwurf soll demnächst im Ministerrat vorgelegt werden. Die Änderungen im Verwaltungsstrafrecht werden noch im zuständigen Bundeskanzleramt ausgefeilt, die Gesetze werden wahrscheinlich im Sommer verabschiedet.

Auch andere EU-Staaten säumig
Auch in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür nicht rechtzeitig geschaffen. Von 27 EU-Ländern sind dem ÖAMTC bisher nur drei bekannt, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen zeitgerecht geschaffen haben. Das sind Frankreich, Großbritannien und die Niederlande. ARBÖ und ÖAMTC warnen jedoch davor, dass bei verhängten Strafen eine lange Verjährungsfrist besteht. In Italien oder Tschechien verjähren Verkehrsstrafen zum Beispiel erst nach fünf Jahren, eine rückwirkende Eintreibung ist deshalb jederzeit möglich.

So wird die Sache abgewickelt
Zunächst flattert der ausländische Strafzettel dem betroffenen Lenkern direkt ins Haus. Wenn dieser nicht freiwillig zahlt, weil er zum Beispiel diese Strafe als zu hoch oder nicht gerechtfertigt ansieht, wird die österreichische Behörde eingeschaltet. Der Staat, der die Strafe vollzieht, kann das Geld auch behalten.

Kritik am Gesetzesentwurf
Am Gesetzesentwurf, der sich auf die Vollstreckung von Verwaltungsstrafrecht bezieht, sieht der ÖAMTC Nachbesserungsbedarf. Dieser sehe keine Verpflichtung der österreichischen Behörden vor, die Fairness eines Verfahrens zu überprüfen, der Betroffene hat damit keine Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzulegen. Bei der Vollstreckung der von Gerichten verhängten Geldstrafen ist dies jedoch vorgesehen.

Der geschäftsführende Vizepräsident des ARBÖ, Herbert Grundtner, forderte die Übersetzung des ausländischen Strafzettels ins Deutsche: "Alles andere wäre eine Verletzung der Rechte, etwa wenn man für eine 70-Euro-Strafe 200 bis 300 Euro für das Dolmetschen zahlen müsste", meinte er in einer Aussendung. (OTS/APA/red)

19.3.2007 16:26