Bures bleibt bei Beamtenpensionen hart: Zuverdienstgrenze für Frührentner gefordert
- Privilegien für Staatsdiener sollen abgeschafft werden
- GÖD-Neugebauer skeptisch, aber gesprächsbereit

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Beamtenministerin Doris Bures (S) pocht weiterhin auf die Abschaffung von unbeschränkten Zuverdiensten bei Frühpensionen im öffentlichen Dienst und die Einführung von Ruhensbestimmungen. Bures betonte, dass das einheitliche Dienstrecht mit der ÖVP im Regierungsübereinkommen vereinbart worden sei. Daher sei es die logische Folge, Privilegien bei der Beamtenpension abzuschaffen. Sie gehe auch davon aus, dass GÖD-Chef Fritz Neugebauer entsprechenden Maßnahmen zustimmen werde.
"Wir haben eine Reihe von Maßnahmen im Budget 2007/2008 bezüglich des Beamtendienstrechtes vereinbart und Einsparungspotenziale festgeschrieben", sagte die Frauenministerin und nannte etwa die Nicht-Nachbesetzungen von pensionierten Beamten als Beispiel. Man werde sich in Folge auch für das Budget 2009 Gedanken machen müssen, welche Auswirkungen dieses neue Dienstrecht auch finanzieller Natur haben wird. Es gehe dabei darum, Privilegien zu beseitigen, aber auch um Wünsche bezüglich höherer Einstiegsbezüge und dem Abflachen der Einkommen.
Nach einem Zeithorizont gefragt, meinte Bures, dass das einheitliche Dienstrecht bereits 2009/2010 in Kraft treten könne. Auf das Argument, dass man im Bereich der Ruhensbestimmungen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit den Verfassungsgerichtshof übergehe, erklärte sie, dass die große Mehrheit der Bevölkerung ein Abschaffen von Privilegien unterstütze.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Fritz Neugebauer, ist skeptisch über eine Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeit für Beamten-Frühpensionisten. "Es könnten durchaus günstigere Bestimmungen im öffentlichen Dienst auch für den ASVG-Bereich angewendet werden", erklärte Neugebauer im Radio-Mittagsjournal des ORF.
Er sei jedenfalls diskussionsbreit. Man sollte im Sinn der Harmonisierung vorgehen, "aber nicht von vornherein klarstellen, das muss das ASVG-Recht sein. Warum sollen nicht im ASVG-Recht bessere Bestimmungen zur Anwendung kommen". Denkbar sei auch eine höhere Grenze für alle.
(apa/red)
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