Pflege-Modell wie "Arbeitsarrest": Grüne sträuben sich gegen Bartensteins Entwurf
- Kritik an streng geregelten Grenzen für Arbeitszeiten
- Öllinger appelliert: SPÖ soll Modell nicht zustimmen
·"Hausbetreuungsge-
setz" in Begutachtung
Ziel: Betreuung daheim aus Illegalität zu holen
Der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger fühlt sich durch das Pflege-Modell von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein in eine Dienstboten-Gesellschaft versetzt. Grund dafür ist einerseits die Mindestarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, andererseits die Höchstgrenze von 128 Stunden für zwei Wochen. "Es ist eine Form von Arbeitsarrest", so Öllingers Befürchtung.
"Wer als unselbstständige Person unter dieses Gesetz fällt, der darf sich in 14 Tagen vom Arbeitsplatz nicht wegbewegen", so Öllingers mögliches Szenario. Alles was außerhalb dieser 128 Stunden anfallen würde, gelte außerdem nicht als Arbeitszeit. Und auch die Ruhepausen von maximal drei Stunden könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hierbei um "Arbeitsarrest" handle.
Grund für diese Befürchtung ist die Anlehnung von Bartensteins Entwurfs an das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz. Demnach müssten sich die Personen auch außerhalb der Arbeitszeit vereinbarungsgemäß in den Wohnräumen aufhalten. Nur würden für Hausangestellte bessere Regelungen gelten, so der Grüne Sozialsprecher.
Mindestarbeitszeit von 48 Stunden vorgeschrieben
Aber auch der untere Rahmen stößt Öllinger auf: "Zum ersten Mal gibt es ein Gesetz, das eine Mindestarbeitszeit von 48 Stunden vorschreibt." Für die Grünen insgesamt ein Schritt zurück in die Dienstbotengesellschaft des 19. Jahrhunderts, "hier wird eine lex specialis gemacht, die völlig überzogene dienstzeitliche Regelungen vorsieht".
Öllingers Bewertung: "Es ist ein Versuch, aber dieser Versuch ist gründlich gescheitert." Auch der Kostensprung der 24-Stunden-Betreuung von 1.500 Euro auf 3.000 Euro pro Pflegeperson sei für die meisten unleistbar.
Nun sei die SPÖ aufgefordert, dem Bartenstein-Entwurf nicht zuzustimmen, wünschen sich die Grünen. Nicht nur gebe es keine geeignete Qualitätssicherung und -kontrolle, auch würden bisher illegale Beschäftigungsverhältnisse in normale umgewandelt werden
Dies würde ermöglichen, dass Arbeitslose vom Arbeitsmarktservice in ein derartiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden könnten. Man solle die Zeit dringend nützen, ein Pflegekonzept für die Zukunft zu entwickeln.
Wenig Neues nach zweiter Runde der Arbeitsgruppe
Die zweite Runde der Arbeitsgruppe zur 24-Stunden-Betreuung Daheim hat unterdessen wenig Neues gebracht. Der Großteil der Länder konnte keine "seriöse" Zahl der "illegal" Beschäftigten nennen, sagte Sozialminister Buchinger. Das arbeitsrechtliche Modell von Bartenstein begrüßte er grundsätzlich, forderte aber Adaptionen. Wie die Finanzierung der Förderungen zwischen Bund und Ländern letztendlich aussehen wird, könne man erst am Schluss sagen.
Grundsätzlich positiv bewertete der Sozialminister das arbeitsrechtliche Modell zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung, welches Bartenstein in Begutachtung geschickt hatte. Die darin festgeschriebene Qualitätssicherung bezeichnete er aber als "ausbaufähig". Als noch nicht gelöst betrachtet er die Frage des "Umfanges der selbstständigen Tätigkeit".
Der Minister wiederholte seine Vorstellung, dass die Betreuung daheim ähnlich jener in den stationären Einrichtungen gefördert werden soll. Angesprochen auf die bei der Heimpflege bestehenden je nach Land unterschiedlichen Regress-Forderungen an Angehörige, meinte Buchinger, diese werden bis Ende Juni wohl nicht vereinheitlicht werden können. Dies sei aber auch nicht unbedingt notwendig. Wichtiger sei, die Förderung der Betreuung daheim an jene der stationären anzupassen.
(apa/red)
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