Montag, 19. März 2007

Prozesskosten bald niedriger: Künftig Erleichterung für Sammelklagen in Österreich

  • AK und Minister Buchinger haben sich nun geeinigt

Künftig sollen in Österreich Sammelklagen erleichtert werden. Diese scheiterten oft an zu hohen Prozesskosten, da bisher die Schadenssumme kumuliert wurde. Künftig sollen die Prozesskosten bei Sammelklagen niedriger gehalten werden, indem entweder nur ein Streitwert herangezogen oder eine Obergrenze eingezogen werde, erklärten Konsumentenschutzminister Buchinger und AK- Präsident Tumpel.

Auch die Möglichkeit eines Antragsverfahrens direkt an den Obersten Gerichtshof werde diskutiert. Im Justizministerium gebe es dafür eine Arbeitsgruppe, jetzt liege ein erster Entwurf für neue Gesetzesbestimmungen zur Erleichterung von Sammelklagen vor. Daneben gebe es dazu eine Eu-Initiative, berichtete Buchinger: "Der beste Weg wäre eine EU-Richtlinie, die dann in nationales Recht umgesetzt wird".

Sammelklagen sind als "class actions" vor allem aus den USA bekannt. Zwar war auch in Österreich bisher die Bündelung von Rechtsansprüchen möglich, Sammelklagen nach US-Vorbild werde es in Österreich aber künftig nicht geben, hieß es.

Der Verein für Konsumentenschutzinformation (VKI), der seit 1992 vom Konsumentenschutzministerium mit der Führung von Musterprozessen und Verbandsklagen mit einem Budget von 515.000 Euro beauftragt ist, hat im Vorjahr insgesamt 236 Verfahren geführt, berichtete Buchinger. 110 Verfahren wurden zu etwa 90 Prozent im Sinne der Konsumenten positiv abgeschlossen, 126 Verfahren sind noch im Laufen. Die Arbeiterkammer (AK) hat im Vorjahr 326 Musterverfahren im Konsumentenschutz abgewickelt. Auch hier wurde ein Großteil davon positiv abgeschlossen. (APA)

19.3.2007 17:10