BAWAG-Prozess: Anwalt und die Erben von Rohrmoser schließen sich an Verfahren an
- Skihersteller unnötig in den Konkurs gedrängt?
- Prozess gegen Elsner & Co. beginnt am 16. Juli
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zum BAWAG-General
Der Anwalt der Familie Rohrmoser sowie die Erben des Gründers der Skifirma Atomic haben sich dem BAWAG-Prozess als Privatbeteiltigte angeschlossen. Dies sagte Florian Masser, Anwalt der Familie Rohrmoser, am Rande des Banken-Untersuchungsausschusses zu Journalisten. Bezüglich der Rohrmoser-Erben hätte sich konkret die nach der Konkursabwicklung in deren Besitz verbliebene Atomic for Sport GmbH dem Verfahren angeschlossen.
Dem ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner und weiteren sechs mit der Insolvenz befassten Personen warf Werner Masser, Rechtsanwalt der Familie Rohrmoser, zuletzt noch im Jahr 2006 in einer Anzeige vor, den Skihersteller unnötigerweise in den Konkurs gedrängt zu haben, um im Insolvenzverfahren Verluste aus den Karibik-Geschäften verschleiern zu können. Die BAWAG hat die Vorwürfe immer wieder bestritten. Der Familienanwalt hatte im Laufe der Jahre bereits mehrfach gegen BAWAG sowie Atomic-Masseverwalter und Konkursrichter Eingaben bei der Justiz eingebracht.
Prozess startet am 16. Juli
Der BAWAG-Prozess startet wie berichtet am 16. Juli. Den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, seinen Nachfolger Johann Zwettler, die weiteren angeklagten ehemaligen Vorstandsmitglieder sowie den Spekulanten Wolfgang Flöttl erwartet ein "Monsterverfahren": In der über 106 Seiten starken Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien wird den ehemaligen BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler, dem früheren BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten und ÖGB-Finanzchef Günter Weninger, dem Investmentbanker Wolfgang Flöttl, den ehemaligen BAWAG-Vorstandsmitgliedern Peter Nakowitz, Christian Büttner, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker sowie dem Bilanzprüfer von der KPMG, Robert Reiter, der die Jahresabschlüsse der BAWAG geprüft hatte, in abgestufter Form Untreue, schwerer Betrug und Bilanzfälschung vorgeworfen. Das Strafgesetzbuch sieht dafür im Falle von Schuldsprüchen bis zu zehn Jahre Haft vor.
(apa/red)
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