Elsners Pension verpfändet? BAWAG und ÖGB wollen nichts von Vereinbarung wissen
- Verpflichtung, dass er Geld nicht verbrauchen werde
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Für Rätselraten hat ein Zeitungsbericht über eine Verpfändung der Pension von Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner gesorgt. Weder der ÖGB, noch die BAWAG P.S.K. wissen von einer Vereinbarungen zwischen Ex-ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch bzw. dessen damaligem Finanzchef Günter Weninger sowie Elsner, wonach dieser die Ende 2000 ausbezahlte Pension nicht "verbrauchen" dürfe. Auch Elsners Anwalt wollte "vorläufig dazu keine Stellungnahme abgeben".
"Wir kennen das nicht. Die Vereinbarung liegt bei uns nicht auf. Wir haben auch nur aus der Zeitung davon erfahren", sagte ÖGB-Sprecherin Annemarie Kramser zur APA. Ob der ÖGB oder die Bank nun auf die aus den Mitteln erworbene Elsner-Immobilie in Südfrankreich zugreifen kann, konnte man deshalb beim ÖGB ebenso wenig beantworten wie in der BAWAG. "Auch uns ist eine solche Vereinbarung unbekannt. Um die Sperre des Vermögens haben wir uns nicht gekümmert, weil wir die Erklärung nicht kennen", sagte der Sprecher der Bank, Thomas Heimhofer.
Die BAWAG hatte im Jahr 2000 Elsner auf dessen Wunsch hin die gesamte Pensionsabfindung (inklusive Witwenpension) auf einen Sitz in Höhe von umgerechnet 6,8 Mio. Euro ausbezahlt. Laut "Kurier"-Bericht soll Elsner damals auf Forderung Weningers eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, in der er akzeptierte, dass er die Pension nicht "verbrauchen" werde. Weninger und Verzetnitsch wollten damit laut Zeitung beim Auftauchen von Haftungsfragen einen Zugriff auf Elsners Vermögen sicher stellen.
Unter "verbrauchen" war gemeint, für Konsumzwecke ausgeben. Die Veranlagung des Geldes fiel nicht darunter, der Ankauf der südfranzösischen Villa war deshalb voraussichtlich nicht vereinbarungswidrig.
Da die BAWAG eine Schadenersatzklage gegen Elsner eingebracht hat, würde diese Erklärung aber womöglich den Zugriff auf Vermögenswerte des Ex-Chefs erleichtern. Andererseits könnte eine derartige Verpflichtungserklärung Elsners aber auch für die Staatsanwaltschaft von Bedeutung sein: Wenn den Eigentümervertretern im ÖGB die Lage der Bank nämlich sehr wohl bewusst gewesen sei, und die Pension trotzdem an Elsner ausbezahlt wurde, stehe hinter dem Vorwurf des Betrugs ein Fragezeichen, meinen Anwälte laut "Kurier".
(apa/red)
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