Sonntag, 18. März 2007

"Historischer Augenblick": UNESCO- Abkommen zum Schutz kultureller Vielfalt

  • Staaten mit "Recht einer Kulturpolitik ihrer Wahl"

Eineinhalb Jahre nach seiner Beschlussfassung ist das UNESCO-Abkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt in Kraft getreten. Der französische Präsident Chirac würdigte dies als "historischen Augenblick". Die Konvention entspreche der "existenziellen Forderung nach Achtung und Förderung der Vielfalt des künstlerischen und kulturellen Ausdrucks im Zeitalter der Globalisierung".

Sie gebe den Staaten das "Recht einer Kulturpolitik ihrer Wahl" und fördere den Dialog der Kulturen, schrieb Chirac an den UNESCO- Generalsekretär Koïchiro Matsuura. Die von Kanada und Frankreich vorangetriebene Konvention war im Oktober 2005 gegen zwei Stimmen - die der USA und Israels - beschlossen worden. Sie wurde seitdem von 52 Staaten und der EU ratifiziert.

Die Konvention soll Kulturgüter und -dienste vor "Vereinheitlichung und Standardisierung" schützen und erkennt ihren besonderen Charakter als "Träger von Identität und Werten" an. Die USA hatten bis zuletzt dagegen gekämpft, weil sie die Geschäftsinteressen Hollywoods und der US-Musikindustrie gefährdet sahen. (apa/red)

18.3.2007 16:25