Montag, 12. März 2007

"Kurzer Prozess": Polen setzt bei Hooligans und Alko-Lenkern auf neue Schnellgerichte!

  • Urteile werden innerhalb von 24 Stunden gefällt
  • Neue Gerichte verhängen Haftstrafen bis zu 2 Jahren

In zahlreichen polnischen Städten haben Schnellgerichte ihre Arbeit aufgenommen. Die Richter haben bei diesen Prozessen bis zu 24 Stunden Zeit, um ein Urteil zu fällen. In dem "kurzen Prozess" sind nur Haftstrafen von bis zu zwei Jahren zulässig. Vor den Schnellrichtern müssen sich unter anderem betrunkene Autofahrer und Hooligans verantworten.

Auch kleinere Straftaten wie Sachbeschädigung und leichte Körperverletzung werden von den Schnellgerichten innerhalb von 24 Stunden abgehandelt. Die regulären Gerichte sollen dadurch entlastet werden. Über Arbeitsmangel dürften sich auch die Schnellrichter nicht beklagen können: Allein im Jänner und Februar hat die Polizei in Polen 19.000 alkoholisierte Autofahrer festgenommen, berichtete die Zeitung "Dziennik". (apa/red)

12.3.2007 16:54