'Gustav' in Sachsen mit Böllern beschossen:
Rechtsstreit um sexmüden Vogel Strauß
- Schadenersatzprozess wegen der Liebesmüdigkeit
Der Rechtsstreit um den impotenten Vogel Strauß Gustav am sächsischen Landgericht Bautzen wird immer skurriler. Nun soll ein Gutachter die Liebesmüdigkeit des Tieres beurteilen. In dem Schadenersatzprozess gegen drei Jugendliche scheiterte ein Termin zu einer gütlichen Einigung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der Eigentümer von Gustav fordert von den drei Beklagten 5.050 Euro, weil sie den Straußenhahn Ende 2005 mit Silvesterböllern beworfen und damit dem Vogel die Lust auf die Zeugung von Nachwuchs verdorben haben sollen. Die Jugendlichen gaben jedoch an, sie hätten keine Böller, sondern Gummiteile aus einer Zaunbefestigung nach den Straußen geworfen. Der Gutachter soll nun am 4. Juni vor Gericht zu der Frage Stellung nehmen, ob Gustav durch den "Übergriff" depressiv und damit vorübergehend impotent werden konnte.
Der Kläger macht in dem Verfahren geltend, dass der liebesmüde Gustav während seiner rund viermonatigen Abstinenz 14 Strauße mit einem Marktwert von je 350 Euro hätte zeugen können. Außerdem fordert er von den Jugendlichen die Erstattung von 150 Euro Tierarztkosten. Dem Gerichtssprecher zufolge hatten sich beide Parteien in dem Gütetermin zwar bereits grundsätzlich darauf verständigt, dass die drei Jugendlichen zur Wiedergutmachung Arbeitsstunden auf der Straußenfarm im ostsächsischen Lohsa ableisten sollten. Die Einigung scheiterte jedoch am Umfang des Arbeitseinsatzes: Während der Kläger auf 80 Arbeitsstunden pro Angeklagtem bestand, wollten die Jugendlichen höchstens jeweils 40 Stunden arbeiten. (APA/red)
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