"Freistaat Kärnten": Das BZÖ brachte im Landtag dementsprechenden Antrag ein
- Landesverfassung durch Namensgebung ergänzen

·"Kärnten ist anders": Haider will Freistaat!
Will seine "Vision" als ernst verstanden wissen
Das BZÖ hat im Kärntner Landtag einen Antrag eingebracht, laut welchem das Bundesland künftig die Bezeichnung "Freistaat" tragen sollte. Konkret sollte Artikel 1 der Landesverfassung lauten: "Kärnten ist ein Bundesland der demokratischen Republik Österreich und führt die Bezeichnung Freistaat Kärnten." Die anderen Parteien wollen allerdings von dieser Idee nichts wissen.
In der Begründung des freiheitlichen Antrages heißt es, Kärnten habe neben Vorarlberg im Österreichischen Bundesstaat immer eine besondere Rolle eingenommen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf den Abwehrkampf gegen die eingedrungenen Truppen des neuen SHS-Staates, des späteren Jugoslawien, nach dem 1. Weltkrieg. Dieser bewaffnete Widerstand sei Voraussetzung für die Volksabstimmung 1920 gewesen. "Das Beispiel des Kärntner Abwehrkampfes zeigt, wie eigenständig Kärnten bereits zu Beginn der Österreichischen Republik handeln musste", heißt es im BZÖ-Antrag.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass sich das Bundesland Vorarlberg in seiner Landesverfassung als selbstständiger Staat bezeichne. Dies habe zwar keine verfassungsrechtlichen Auswirkungen, unterstreiche aber die Besonderheit und Eigenständigkeit dieses Bundeslandes. Ähnliches solle mit der Bezeichnung "Freistaat" für Kärnten erreicht werden. Dabei sollte auch ausdrücklich der föderale Aufbau der Republik unterstrichen werden.
Viele Staatsrechtler gehen laut BZÖ-Antrag "von einer Unvereinbarkeit zwischen föderalistischen Systemen und Diktaturen aus". Diktaturen, denen jede Hemmung der Zentralgewalt zuwider sei, würden als antiföderalistisch gelten. "Es wurden nicht zufällig sowohl vom 'Dritten Reich' als auch von der DDR die föderalistischen Strukturen und damit der Kompetenzen der Länder in Deutschland beseitigt. Interpretiert man Freistaat zudem im Sinne des weiteren Republik-Begriffes der Aufklärung, kann man darin ein Bekenntnis für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Demokratie sehen", so im BZÖ-Antrag.
Nicht zuletzt wird darauf hingewiesen, dass in Deutschland, welches ähnliche föderalistische Strukturen wie Österreich habe, sich bisher drei Bundesländer als Freistaaten erklärten, und zwar Bayern, Sachsen und Thüringen. Durch die Bezeichnung "Freistaat" würden sie sich eine größere Eigenständigkeit gegenüber dem Bund versprechen. Auch Kärnten könnte nach den Vorstellungen des BZÖ auf diese Weise "selbstbewusster gegenüber der Bundeshauptstadt auftreten und besser seine Rechte einfordern".
Der BZÖ-Antrag wurde ordnungsgemäß an den zuständigen Rechts- und Verfassungsausschuss verwiesen, in welchem der BZÖ-Abgeordnete Christian Ragger den Vorsitz innehat. Wann er dort auf die Tagesordnung kommt, war am Donnerstag noch ungewiss.
(apa/red)
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