Sonntag, 11. März 2007

Neues deutsches Pensionsalter 67 Jahre auch für Beamte: Beschluss schon im April!

  • Einschnitte der Rentenreform 2004 werden übertragen

Nach der Verabschiedung der "Rente mit 67" will die deutsche Bundesregierung nun das Pensionsalter für Beamte anheben. Die Regelaltersgrenze werde "von 2012 an bis zum Jahr 2029 stufenweise auf 67 Jahre angehoben", zitierte das "Handelsblatt" aus dem Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes, das im April vom Kabinett beschlossen werden solle.

Die Reform werde derzeit zwischen den Bundesressorts abgestimmt, sagte Innenstaatssekretär Johann Hahlen der Zeitung. Die Anhebung der Altersgrenze sei angesichts des demografischen Wandels "zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Versorgungssysteme erforderlich".

Mit der Gesetzesnovelle will das Innenministerium laut "Handelsblatt" nicht nur die Rente mit 67, sondern auch die Einschnitte der Rentenreform 2004 auf die staatliche Versorgung übertragen. Die damalige Reform blieb für die Beamten wegen des Regierungswechsels bisher ohne Konsequenzen. Entgegen den ursprünglichen rot-grünen Plänen soll der 2004 eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor nach dem Willen des Innenministeriums "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" jedoch "nicht nachgezeichnet" werden. Auch die Abschaffung des dreijährigen "Hochschul-Bonus" bei der Rentenberechnung werde für die Beamten abgemildert: Bei der Berechnung ihrer Pensionen sollen weiterhin zwei Jahre und vier Monate Studienzeit berücksichtigt werden.

Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Alexander Gunkel, kritisierte diese Ungleichbehandlung: Es sei "nicht akzeptabel", dass der Steuerzahler derartige Privilegien der Beamten weiter finanzieren solle, sagte er der Zeitung. Die Übertragung der Rente mit 67 auf die Pensionäre nannte Gunkel hingegen "erstaunlich kompatibel". Er forderte die Länder auf, die Regelungen zügig für ihre Beamten zu übernehmen. (apa)

11.3.2007 18:13