Nächster Streit in Koalition: Gusenbauer ist gegen Abschaffung der Erbschaftssteuer
- Im Zuge der Steuerreform reparieren: "Sinnvoller"
- Kanzler: 250 Mio. Euro Einnahmen-Entfall "zu hoch"
·Fischer: "Erbschafts- steuer soll bleiben"
"Zu prüfen, ob man auf 130 Mio. verzichten kann"
·ONLINE-UMFRAGE
Soll die Erbschaftssteuer jetzt abgeschafft werden?
·Erbschaftssteuer: Lacina für Reform!
Schenkungs- und Grund- steuer würden wegfallen
·VfGH hebt derzeitige Erbschaftssteuer auf
Koalition uneinig: VP will abschaffen, SP reparieren
·Je höher das Erbe, desto höher die Steuer
Staat nahm 2006 ca.
132 Millionen Euro ein
Bundespräsident Heinz Fischer hat entgegen seinen sonstigen Gewohnheiten zumindest indirekt in einen Koalitionsstreit eingegriffen und für die Beibehaltung der Erbschaftssteuer geworben. Auch SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer sprach sich neuerlich gegen eine Abschaffung aus und will eine sozial verträgliche Neuregelung im Rahmen der nächsten Steuerreform. Die ÖVP beharrte auf einem Auslaufen der Steuer und zeigte sich ebenso wie das BZÖ über Fischers Vorgehen verwundert.
Neu losgetreten hatte die Debatte der Bundespräsident. In der "Kronen Zeitung" gab Fischer zu bedenken, dass man sorgfältig prüfen müsse, "ob man ohne weiteres auf die jährlichen Einnahmen von 130 Millionen Euro verzichten kann". Ein völliger Verzicht möge zwar für manche erstrebenswert sein, aber jene Leistungen und Hilfestellungen, die man mit dem Geld finanzieren könne, erschienen ihm "noch erstrebenswerter". Die nächste Steuerreform biete die Gelegenheit, "am Projekt umfassender Steuergerechtigkeit zu arbeiten".
Gusenbauer will "Reparatur"
Ganz genau so sieht das sein ehemalige Parteifreund Gusenbauer. Der betrachtete es in der ORF-"Pressestunde" ebenfalls als sinnvollste Variante, die Frage der Erbschaftssteuer im Rahmen der nächsten Steuerreform zu lösen. Dass diese dafür vorgezogen werden müsste, erwähnte der Kanzler nicht. Denn die Erbschaftssteuer läuft schon Mitte 2008 aus, wenn sie nicht gemäß den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs verändert wird, und die Verhandlungen für die Steuerreform sind von der Koalition eigentlich erst für 2009 in Aussicht genommen. In Kraft treten sollen die Entlastungen überhaupt erst 2010.
Einen gänzlichen Verzicht auf die Erbschaftssteuer kann sich Gusenbauer jedenfalls nicht vorstellen. Gemeinsam mit der ebenfalls von der Aufhebung durch den VfGH bedrohten Schenkungssteuer entgingen Steuereinnahmen von etwa 250 Millionen Euro. Da müsse ihm der Finanzminister erst einmal zeigen, wie man das sozial kompensieren könnte. Allerdings hatte der SPÖ-Chef auch für einen Parteifreund eine schlechte Nachricht. Die von Sozialminister Erwin Buchinger angepeilte Zweckwidmung der Erbschaftssteuer für den neu zu schaffenden Pflegefonds lehnte Gusenbauer ab.
ÖVP pocht weiter auf Aus für Erbschaftssteuer
Das war auch schon das einzige, was der ÖVP an den Steuerplänen des Bundeskanzlers gefiel. Generalsekretär Hannes Missethon (V) pochte darauf, dass die Erbschaftssteuer fallen müsse. Einen entsprechenden Beschluss soll am Montag auch der Parteivorstand fällen. Argumentationslinie der ÖVP: Die Großen könnten es sich auch jetzt schon legal richten, belastet werde vor allem der Mittelstand, wie es Seniorenbund-Obmann Andreas Khol formulierte. Er war es auch, der seiner Verwunderung darüber Ausdruck verlieh, dass der Bundespräsident eine Aussage tätige, "die weit in dessen parteipolitische Vergangenheit" zurückreiche. Der BZÖ-Abgeordnete Herbert Scheibner war ebenfalls erstaunt, dass sich Fischer nun auch in das tagespolitische Geschäft einmische.
Grüne gegen, FPÖ für Abschaffung
Gegen ein Aus für die Erbschaftssteuer wandten sich die Grünen: "Die Erbschaftssteuer darf nicht abgeschafft werden, sie muss reformiert werden", verlangte ihr Finanzsprecher Bruno Rossmann. Die FPÖ hatte sich während der letzten Tage dagegen immer für eine Abschaffung ausgesprochen.
Auch Grundsteuer verfassungswidrig?
Im Zusammenhang mit dem VfGH-Urteil, das die ganze Diskussion ausgelöst hatte, wurde eine neue Befürchtung laut. Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer bangt um 400 Millionen Euro, die den Kommunen derzeit über die Grundsteuer zukommen. Da diese Abgabe auf Basis der selben veralteten "Einheitswerte" eingehoben wird, wegen der am Mittwoch die Erbschaftssteuer gekippt wurde, könnte hier ebenfalls das Höchstgericht einschreiten. Angesichts dessen drängt der Gemeindebund auf eine Reform. (apa/red)
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