Mittwoch, 7. März 2007

"Einheitswerte" seit Jahren unverändert: Erbschaftssteuer durch VfGH-Urteil gekippt!

  • Verfassungsrechtler ohne "grundsätzliche Bedenken"
  • Koalition uneinig: VP will Abschaffung, SP Reparatur

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Erbschaftssteuer gekippt und einen heftigen Polit-Streit entfacht. Die Regierungsparteien haben nämlich höchst unterschiedliche Vorstellungen, wie es nun weiter gehen soll: Während die SPÖ die Erbschaftssteuer reformieren (sprich: beibehalten) möchte, will ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer die Steuer auslaufen lassen. Auch FPÖ, BZÖ und Wirtschaftskammer fordern die Abschaffung der Erbschaftssteuer, die Grünen wie ÖGB und Arbeiterkammer deren Beibehaltung.

Freilich sitzen die Gegner der Erbschaftssteuer vorerst am längeren Ast: Die Verfassungsrichter haben der Regierung eine Frist bis 31. Juli 2008 gesetzt. Was passiert, wenn es bis dahin keine Einigung über das weitere Vorgehen gibt, illustrierte VfGH-Präsident Karl Korinek nach der Urteils-Verkündung: "Wenn es keine Mehrheit gibt, ist die Erbschaftssteuerpflicht weg." Außerdem wackelt nun auch die im selben Gesetz geregelte Schenkungssteuer - über eine entsprechende Beschwerde will der VfGH bis zum Sommer entscheiden. Damit könnten dem Finanzminister jährlich rund 130 Mio. Euro entgehen.

Keine grundsätzliche Bedenken
Dabei hegen die Verfassungsrichter keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erbschaftssteuer, Korinek hält eine verfassungskonforme Reparatur durchaus für möglich. Auch die unterschiedliche Besteuerung von vererbtem Grundbesitz und Barvermögen halten die Verfassungsrichter für zulässig (genau genommen sogar für geboten) - nicht jedoch die derzeit üblichen extremen Unterschiede. Diese ergeben sich dadurch, dass die Erbschaftssteuer auf Grundbesitz nach so genannten "Einheitswerten" berechnet wird - und diese wurden zuletzt 1973 bzw. 1988 aktualisiert.

Anlass für die Aufhebung war ein Fall in Vorarlberg: Eine Frau hatte auf ihr Erbe verzichtet und sich das Grundstück von anderen Erben in bar ablösen lassen, sollte dafür jedoch ein Vielfaches an Erbschaftssteuer bezahlen. Grund: Der relevante "Einheitswert" des Grundstückes betrug nur 6.322 Euro, die Barablöse musste die Frau jedoch zum Nennwert versteuern - was bei einer Zahlung von 800.000 Euro eine Steuerlast von 87.000 Euro bedeutet hätte.

Einheitswerte nicht aktualisiert
Korinek kritisierte nach der Urteilsverkündung die "völlig unzureichende Aktualisierung der Einheitswerte". "Für die Bemessung der Erbschaftssteuer bedeutet das, dass es nicht darauf ankommt, was jemand konkret heute und jetzt erbt, sondern welchen Wert dieser Grundbesitz vor Jahrzehnten hatte. Das ist gleichheitswidrig", betonte der VfGH-Präsident. Bis zum Ende der Reparaturfrist bleibt die Regelung noch in Geltung - danach gilt die Erbschaftssteuer als abgeschafft.

ÖVP weiter für Streichung
Die ÖVP denkt freilich nicht an eine Reparatur des Gesetzes und will die Erbschaftssteuer, deren Streichung sie schon im Wahlkampf versprochen hatte, einfach auslaufen lassen. Er denke nicht daran, die derzeitige Regelung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit abzusichern oder durch eine neue Bemessungsgrundlage die Steuer zu erhöhen, sagte Vizekanzler Molterer: "Eine Abschaffung stärkt den Mittelstand und vergrößert die individuellen Möglichkeiten der Menschen für ihre persönliche Zukunft." Unterstützt wird diese Linie von FPÖ, BZÖ und Wirtschaftskammer.

SP-Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter lehnt den Molterer-Plan jedoch ab und sprach von einer Steuerreform durch die Hintertür. SP-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina will durch eine Reform der Erbschaftssteuer sicher stellen, "dass die kleinen und mittleren Erbschaften entlastet werden und die reichen Erben ihren Anteil abliefern". Auch Grüne, ÖGB und Arbeiterkammer fordern die Beibehaltung der Steuer, jedoch Freibeträge für kleine Erbschaften und "Häuslbauer".

Steuer "politisch tot"?
Der Finanzrechtsexperte Werner Doralt hält die Erbschaftssteuer dagegen für "politisch tot". Er verweist darauf, dass Sparbücher, Bankguthaben und Anleihen über die Kapitalertragssteuer "endbesteuert" werden und bereits jetzt steuerfrei vererbt werden können. "Um eine neue faire Erbschaftsbesteuerung einzuführen, müssten als Voraussetzungen die Endbesteuerung gekippt werden und ein Äquivalent einer Erbschaftssteuer für Stiftungen eingeführt werden", sagt Doralt: "Ich halte das für politisch nicht machbar." (apa/red)

7.3.2007 15:37