20 Jahre Haft für Wiener Messer-Mord: Ex- Freundin vor Augen der Töchter erstochen
- Geschworene entschieden sich sehr rasch für Mord
- Verteidiger legte Berufung gegen das Urteil ein
Jener Mann, der am 30. Juli 2006 seine 37-jährige Ex-Freundin vor den Augen ihrer beiden Töchter getötet hatte, ist im Straflandesgericht wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die elf und zwölf Jahre alten Mädchen hatten mitansehen müssen, wie der 34-Jährige der Sekretärin mit einem Butterfly-Messer immer wieder auf diese einstach und sich selbst von den verzweifelten Schreien der Kinder ("Papa, nein, hör auf!") nicht davon abhalten ließ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Peter Philipp meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Der Angeklagte hatte sich "schuldig auf Totschlag" bekannt, wie er zu Beginn seiner Einvernahme zu Protokoll gab. Er sei "so schockiert" gewesen, weil ihm seine ehemalige Lebensgefährtin nach mehr als 13 Jahren Beziehung zu verstehen gegeben habe, dass die Kinder in Wahrheit nicht von ihm seien: "Es ist mir alles hochgekommen. Ich hab' einfach das Messer genommen. Ich war wütend." Die Frau habe ihm gedroht, die Mädchen "auf den leiblichen Vater umzuschreiben", so der Angeklagte.
"Er kommt aus der Türkei. Für einen Türken ist der Satz 'Die Kinder sind nicht von dir!' eines der fürchterlichsten Dinge, die man einem Menschen sagen kann", stellte Verteidiger Peter Philipp fest. Sein Mandant habe in Folge dessen "durchgedreht".
1980 war der Mann nach Österreich gekommen. Anfang der neunziger Jahre lernte er die Sekretärin kennen, die bei einer Tageszeitung beschäftigt war. Die Beziehung sei "normal" gewesen, gab er vor den Geschworenen (Vorsitz: Thomas Hahn) an: "So richtig gestritten haben wir nicht." Im Vorjahr kriselte es dann ernsthaft, die Frau beendete schließlich die Lebensgemeinschaft, ihr Ex-Freund zog aus ihrer Wohnung in Simmering aus.
"Er wollte aber nicht wahrhaben, dass die Beziehung zu Ende war. Der Angeklagte hat nicht respektiert, dass sie nichts mehr mit ihm zu tun haben wollte", sagte Staatsanwalt Friedrich König. Er habe daher "versucht, sie dazu zu zwingen, dass sich das wieder ändert".
Laut Anklage soll der 34-Jährige die Frau oft im Minutenabstand mit SMS bombardiert haben, deren Wortlaut nicht dazu angetan war, sie nicht zu beachten. "Ich habe nichts zu verlieren", hieß es etwa kryptisch. Nachts soll der 34-Jährige plötzlich im Garten vor der Wohnung seiner Ex-Freundin aufgetaucht sein und auch gegen die Fensterscheiben geklopft haben. Immer wieder rief er an, so dass sie schließlich die Nummer wechselte. Den 17-jährigen Tennispartner der Sekretärin verdächtigte er, ihr neuer Freund zu sein. Er rief den Burschen an und meinte: "Jetzt hab ich dich, du Arschloch!"
"Sie war - wie man so schön sagt - eine g'standene Frau, die mit beiden Beinen im Leben stand. Aber sie wurde mit den Nerven immer mehr und mehr fertig", berichtete der Ankläger. Der Versuch, gegen den Mann eine einstweilige Verfügung zu erwirken, ihre Wohnung nicht mehr betreten zu dürfen, wurde vom Gericht im Hinblick auf die Kinder abgelehnt.
Zwei Tage vor der Bluttat habe sie ihm erstmals verraten, dass er nicht der Vater der Mädchen sei, erklärte der Angeklagte. Er habe zunächst geglaubt, sie wolle ihn bloß ärgern. Am Sonntag, nachdem sie - möglicherweise mit ihrem neuen Partner - ein Wochenende in Ungarn verbracht hatte und ihn in Gesellschaft der Kinder in ihrer Wohnung antraf, habe sie ihn beschimpft und ihre Behauptung wiederholt, legte der 34-Jährige dar.
23 Mal stach der Mann darauf hin zu. Der Verteidiger sprach von einem "Blutrausch". Die nur mit einem Badetuch bekleidete Frau - sie hatte sich unmittelbar zuvor geduscht - schleppte sich noch aus der Wohnung und bat eine Nachbarin röchelnd um Hilfe. Dann starb sie in Folge des massiven Blutverlustes. Der Täter flüchtete, konnte aber wenig später festgenommen werden.
Die beiden Mädchen kamen zunächst bei einer guten Freundin der ums Leben gekommenen Mutter unter. Sie wurden im Kinderschutzzentrum psychologisch betreut. Inzwischen leben sie in einer Wohngemeinschaft und bedürfen nach wie vor der Behandlung eines Trauma-Experten.
Während die Jüngere im Gerichtsverfahren keine Angaben machen wollte, hatte sich die Zwölfjährige im Vorverfahren zu einer kontradiktorischen Einvernahme bereit erklärt. Davon wurde eine DVD mitgeschnitten, die den Geschworenen vorgespielt wurde. Damit blieb der Waisen ein Zeugenauftritt in der Hauptverhandlung erspart.
Die Opferschutz-Anwältin Eva Plaz verlangte im Namen beider Mädchen einen Privatbeteiligtenzuspruch von je 100.000 Euro für den so genannten Trauerschaden, den der Angeklagte der Höhe nach nicht anerkannte. Er gestand den Mädchen jeweils 10.000 Euro zu.
(apa)
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