Donnerstag, 1. März 2007

20 Jahre Haft für versuchten Doppelmord:
Plus Einweis in Anstalt für abnorme Täter

  • Bauchstich für Freundin, Notoperation rettete Leben
  • 16-Jährige wollte fliehen und wurde niedergestochen

Zunächst attackierte der 29-Jährige die 16 Jahre alte Schwester seiner Freundin, die fliehen wollte. Er stach ihr in die Schulter, verfolgte sie in die Küche, wo er ihr das Messer in die Beine, in den Hals und in die Wange rammte. Dann ließ er von ihr ab, um auf seine Lebensgefährtin loszugehen.

Diese versuchte verzweifelt, die Schlafzimmertür zuzuhalten, worauf er mit der Faust die verglaste Tür einschlug und ihr seine Waffe in den Bauch jagte. Die 26-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen - der Darm wurde durchtrennt. Dennoch flüchtete sie durch ein Fenster in der ebenerdig gelegenen Wohnung, wobei ihr der Mann noch in Oberschenkel und Beine stach. Im Hof rief die lebensgefährlich Verletzte dann lautstark um Hilfe.

Der Täter hatte noch immer nicht genug. Die dritte Schwester, gerade 13 Jahre alt, hatte sich schützend über die kleine Tochter des Mannes geworfen, der er sich nun mit dem Messer näherte. "Willst dein eigenes Kind abstechen?", rief die 13-Jährige. Das dürfte den Mann vor weiteren Angriffen abgehalten haben.

Seine Freundin erlebte nur dank einer Notoperation. Sie musste insgesamt vier Wochen stationär nachbetreut werden. Auch die 16 Jahre alte Schwester kam auf die Intensivstation, konnte das Spital aber nach einigen Tagen verlassen.

Der 29-jährige Mann wurde nun mit 7:1 Stimme wegen versuchten Doppelmordes schuldig erkannt und zu 20 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wies ihn das Gericht auf Grund einer entsprechenden Gefährlichkeitsprognose - demnach sind laut psychiatrischem Gutachten ohne entsprechende Behandlung nach seiner Entlassung weitere Straftaten mit schweren Folgen zu befürchten - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.

Bei der Strafbemessung waren vor allem die einschlägige Vorstrafe sowie die Angriffe auf mehrere Personen erschwerend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Harald Schuster ersuchte um drei Tage Bedenkzeit.

(apa/red)

1.3.2007 15:32